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Wiese Bestattungen, Hannover

Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.

Zur Einäscherung sind Bescheinigungen vom Amtsarzt und der Polizei notwendig, die wir beibringen. Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird die Urnen-Beisetzung auf dem Beisetzungsfriedhof in Hannover organisiert, der Seebestattungsreederei (Seebestattung) oder dem Verein Friedwald (Baumbestattung) übersandt oder einem auswärtigen Friedhof zugestellt. Die Formalitäten hierfür übernehmen wir.

Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt. Die eigentliche Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in der Friedhofskapelle, der Kirche oder in unserer Trauerfeierhalle. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt - oftmals im engsten Familienkreis - beigesetzt.

Die Familie möchte diese doppelte seelische Belastung manchmal vermeiden. Sie entscheidet sich trotz der größeren zeitlichen Spanne zwischen Todesfall und Beisetzung nicht selten für eine Urnenbeisetzung, die gleichzeitig als Urnentrauerfeier gestaltet wird.