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Schmuckstücke für die Ewigkeit
Umstritten: künstliche Diamanten aus menschlicher Kremationsasche
Der Begriff „Diamantbestattung“ ist im eigentlichen Sinne irreführend. Es werden keine Diamanten bestattet. Vielmehr ist darunter die Umwandlung von Teilen menschlicher Kremationsasche in einen synthetisch hergestellten Diamanten zu verstehen, der als Urnenersatz dient und als Schmuckstück an den Verstorbenen erinnern soll.
Die Diamantbestattung setzt eine Kremierung (Einäscherung) des Verstorbenen voraus. Kremationsasche besteht zu etwa 3% aus Kohlenstoff, der sowohl elementar als auch in verschiedenen Kalium- und Calciumverbindungen vorliegt. Mit unterschiedlichen Methoden wird der Kohlenstoff chemisch aus der Asche extrahiert. Dieses amorphe Kohlenstoffsubstrat wird als Grundstoff für die Produktion genutzt.
Zur eigentlichen Produktion eines synthetischen Diamanten werden unter hohem Druck und hohen Temperaturen - den natürlichen Entstehungsbedingungen von Diamanten – sogenannte Einkristalle gezüchtet. Man unterscheidet zwischen Verfahren, die lediglich den aus der Kremationsasche gewonnenen Kohlenstoff verwenden, und solchen, bei denen weiterer Kohlenstoff aus anderen Quellen (etwa aus dem Bergbau) beigefügt wird.
Unter den Synthesebedingungen von etwa 50.000 bis 60.000 bar und einer Temperatur von 1.500 bis 1.700 Grad Celsius wandelt sich der Kohlenstoff von hexagonalem Graphit in die kubische Diamantstruktur um. Unter Zugabe eines entsprechenden Katalysators findet die Umwandlung über einen Zeitraum von einigen Tagen bis mehreren Wochen statt. Dieser synthetische Diamant besitzt sämtliche Eigenschaften anderer synthetischer Diamanten. Anschließend kann er durch Schliff und Politur mit herkömmlichen Methoden veredelt werden. Zudem lässt sich, wenn der Wunsch besteht, mit einem Laser, ähnlich der Glasinnengravur, eine Mikro-Beschriftung einbrennen.
Produktionstechnisch ist die Herstellung eines künstlichen Diamanten aus Kremationsasche schon längst kein Problem mehr. Zudem besteht durchaus „verschämte“ Nachfrage. Das eigentliche Hindernis für ein „gutes Geschäft“ auf Anbieterseite ist der deutsche Gesetzgeber. Er fordert nach wie vor auch für Kremationsasche einen absoluten Friedhofszwang.
Das bedeutet, dass Urnen auf Friedhöfen, in Friedwäldern oder auf See bestattet werden müssen. Demzufolge ist hierzulande eine Diamantbestattung nicht gesetzeskonform, sie darf also nur im Ausland stattfinden. Das dort gewonnene „Schmuckstück für die Ewigkeit“ könnte dann reimportiert werden. Allein die aus diesem Herstellungsverfahren noch verbliebenen menschlichen Überreste müssen auch in diesem Fall traditionell beigesetzt werden.

