Aufbewahrung der Urne zu Hause

In Deutschland besteht in allen Bundesländern außer Bremen der sogenannte Friedhofszwang. Das heißt, dass Verstorbene auf Friedhöfen bestattet werden müssen und die Asche Verstorbener nicht mit nach Hause genommen werden darf. Einzig das Bundesland Bremen hat für Bremer Bürger hier unter strengen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen, Asche auf privaten oder öffentlichen Grundstücken auszustreuen. Dies ist für Niedersachsens Bürger nach wie vor nicht möglich. In den vergangenen Jahren nutzen daher immer mehr Bundesbürger die Möglichkeit einer Überführung der Asche ihrer Verstorbenen ins Ausland. In den kommenden Jahren ist mit einer weiteren Lockerung auch in anderen Bundesländern zu rechen. Wiese Bestattungen informiert Sie zu diesen Themen umfassend.

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