Anonyme Bestattung und halbanonyme Bestattung

Bei der anonymen Bestattung wird auf Wunsch des/der Verstorbenen an der Beisetzungsstelle der Urne auf jeglichen Namenshinweis und auf das Aufstellen von Gedenkzeichen verzichtet.

An der Beisetzung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld können die Angehörigen nicht teilnehmen. Die genaue Stelle, an der die Urne beigesetzt wurde, bleibt unbekannt. Eine spätere Umbettung der Urne ist nicht möglich. Wer sich daher für die anonyme Bestattung entscheidet, macht es damit möglicherweise seinen Angehörigen schwerer, ihre Trauer zu bewältigen. Denn Trauer braucht einen Ort, den man aufsuchen und an dem man verweilen kann.

Die Feuerbestattungsgesellschaft Hannover und Niedersachsen unterhält auf dem Kommunalfriedhof in Groß Bülten eine Gemeinschaftsgrabanlage für anonyme Urnenbeisetzungen. In der Mitte der Anlage befindet sich ein großer Gedenkstein (Findling). Trauernde können dort Blumen und Gestecke ablegen.

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Halbanonyme Bestattung

Bei der halbanonymen Bestattung wird die Urne auf einem Rasenfeld des Friedhofs beigesetzt; die Angehörigen dürfen während der Beisetzung anwesend sein. Sie kennen also die genaue Grabstelle, auch wenn diese nicht namentlich gekennzeichnet ist.

In der Regel haben die Angehörigen aber die Möglichkeit, den Namen des Verstorbenen auf einer zentralen Grabtafel eintragen zu lassen.

Grabpflegekosten

 Bei den einzelnen Bestattungsarten fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Meistens sind Formen der anonymen Bestattung deutlich kostengünstiger. Bei der anonymen Bestattung und der halbanonymen Bestattung wird die Pflege der Anlage in der Regel durch einen gärtnerischen Fachbetrieb übernommen. Die Pflegekosten sind in den Gebühren für die Urnenbeisetzung bereits enthalten. Ebenso entfallen in der Regel die Kosten für das Aufstellen eines Grabsteins.

Da anonyme und halbanonyme Urnenbeisetzungen die Möglichkeiten der Angehörigen, an einem Ort der Trauer zusammenzukommen, sehr stark einschränken, sollte der Wunsch nach anonymer Beisetzung zu Lebzeiten in der Familie besprochen werden. Nach dem Todesfall kann im Sinne des Verstorbenen auch durch die Angehörigen diese Bestattungsart verfügt werden. Sie ist unwiderruflich: Eine spätere Umbettung aus der anonymen Gemeinschaftsgrabstätte ist nicht mehr möglich.