Erdbestattung

Erdreihengrab

Die Erdbestattung war in Deutschland lange die gebräuchlichste Bestattungsart, wurde aber mittlerweile von der Feuerbestattung abgelöst. Eine besondere Willenserklärung (Bestattungsverfügung) ist nicht notwendig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern.

Bei Reihen- und Wahlgräbern gibt es Abteilungen mit und ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften. Bestehen Gestaltungsvorschriften, müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen.

Für beide Gräber beträgt die Nutzungszeit auf den Friedhöfen in Hannover 20 Jahre. Ausnahmen auf nichtstädtischen Friedhöfen sind möglich.

Umfassende Beratung

Wir beraten Sie umfassend und fachkundig und helfen Ihnen dabei, diejenigen Entscheidungen zu treffen, die für Sie am besten sind.

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Reihengrab

Reihengräber sind Gräber, in denen nur eine einzige Bestattung erfolgt. Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung im Sarg, bei der Feuerbestattung wird die Asche in einer Urne beigesetzt. Eine weitere Beisetzung ist nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab auf dem Friedhof belegt wird. Angehörige haben keinen Einfluss auf die Lage des Grabes. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück. Die Grabstätte wird eingeebnet und kann nicht durch die Angehörigen weiter genutzt werden.

Wahlgrab

Sollen mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden oder möchten die Angehörigen die genaue Lage des Grabes selbst bestimmen, können diese auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber sind auch unter dem Namen „Familiengräber“ bekannt. Auf einem Wahlgrab können mehrere Urnen oder bei der Erdbestattung bis zu zwei Särge beigesetzt werden.