Die Erdbestattung war in Deutschland lange die gebräuchlichste Bestattungsart, wurde aber mittlerweile von der Feuerbestattung abgelöst. Eine besondere Willenserklärung (Bestattungsverfügung) ist nicht notwendig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern.
Bei Reihen- und Wahlgräbern gibt es Abteilungen mit und ohne zusätzliche Gestaltungsvorschriften. Bestehen Gestaltungsvorschriften, müssen sich Grabbepflanzung und Grabmal an diese Vorschriften anpassen.
Für beide Gräber beträgt die Nutzungszeit auf den Friedhöfen in Hannover 20 Jahre. Ausnahmen auf nichtstädtischen Friedhöfen sind möglich.

