Feuerbestattung

Unter Feuerbestattung versteht man die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen in einem Sarg. Der oder die Verstorbene muss zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, dass er oder sie sich die Einäscherung als Bestattungsform gewünscht hat. Alternativ können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.

Zur Einäscherung sind Bescheinigungen vom Arzt, der den Totenschein ausgefüllt hat, vom Gesundheitsamt und vom zuständigen Amtsarzt notwendig. Die Besorgung der Dokumente und die Organisation der Einäscherung übernehmen wir für Sie.

Bei der Feuerbestattung kann die Urne unter anderem auf einem Friedhof, im Wurzelbereich eines Baumes, in einem Kolumbarium oder auf See beigesetzt werden. Die Formalitäten hierfür übernehmen wir. Außerhalb Deutschlands sind auch andere Formen der Beisetzung zulässig.

Die Feuerbestattung ist sowohl von der Römisch-katholischen Kirche als auch von den Evangelischen Kirchen anerkannt. Die eigentliche Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt, entweder in der Friedhofskapelle, in der Kirche oder in unserer Trauerfeierhalle. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt – oftmals im engsten Familienkreis – beigesetzt. Es ist aber auch möglich, die Urnenbeisetzung gleichzeitig als Urnentrauerfeier zu gestalten.

Wie beraten Sie gern

Sie haben Fragen oder möchten mehr über die Feuerbestattung erfahren? Wir beraten Sie umfassend und  fachkundig. Wir rufen Sie gern zurück!