Das Treuhandkonto ist eine der am häufigsten gewählten Lösungen zur Absicherung der Bestattungskosten.
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG hat sich auf die Absicherung und Anlage von Geldern aus Bestattungsvorsorgen spezialisiert. In Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag ist das eingezahlte Geld ist für die Bestattung zweckgebunden und darf nicht durch das Sozialamt angetastet werden. Hierzu gibt es ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 8/9b SO 9/06 R).
Die Treuhand verwahrt die Gelder sicher, zweckgebunden und zinsgünstig. Die Vorsorge-Gelder werden inklusive der Zinsen ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten verwendet. Überschüsse werden von dem Bestatter nach der Beisetzung unter Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung ausgezahlt.
Was ist beim Thema Treuhandkonto besonders zu beachten? – Weiterführende Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.