Das Internet gehört mittlerweile zum Alltag: Wir sind in sozialen Netzwerken aktiv, kommunizieren über Messenger-Dienste und E-Mail, kaufen in Online-Shops, haben Streaming-Dienste abonniert. Wir bewahren Daten in Online-Cloudspeichern auf, führen Kunden-Accounts, betreiben Podcasts und Blogs, veröffentlichen eigene Arbeiten auf Audio- und Video-Plattformen. Alle diese vielfältigen Aktivitäten hinterlassen ihre Spuren im Web und bilden im Sterbefall einen häufig völlig unüberschaubaren „digitalen Nachlass“. Laut Gesetz geht der mit allen Rechten und Pflichten an die Erben über. Und unter Umständen gibt es dann viel zu klären. Oft ist überhaupt nicht klar, welche Online-Möglichkeiten der Verstorbene denn überhaupt alles genutzt hat. Und so können beispielsweise sogar erhebliche Kosten entstehen, wenn etwa im Internet abgeschlossene Abo-Verträge noch nach dem Tode weiterlaufen.