Das betrifft zum Beispiel Bewohner von Pflegeheimen, die lediglich körperlich pflegebedürftig sind – gemäß den neuen Berechnungsgrundlagen müssten sie an sich mit niedrigeren Leistungen rechnen. Wer allerdings erst im kommenden Jahr in ein Pflegeheim zieht, kann von diesem Bestandsschutz nicht mehr profitieren. Deshalb: Sollte ohnehin demnächst ein Umzug ins Heim geplant sein, dürfte es sich für Menschen mit Pflegestufe 1 durchaus rechnen, diesen Umzug noch im alten Jahr vorzunehmen – sie sichern sich damit nämlich ab 2017 fast 300 Euro mehr Geld von der Pflegekasse.
Eingeschränkte Alltagskompetenz
Auch für Personen, die im Alltag nicht mehr alleine zurecht kommen („eingeschränkte Alltagskompetenz“), kann es sinnvoll sein, noch 2016 die Anerkennung auf Pflegebedürftigkeit bzw. die Höherstufung zu beantragen. Denn in vielen Fällen wird dann jetzt noch die Pflegestufe Null zuerkannt – das führt aber 2017 automatisch zu Pflegegrad 2 und damit zu entsprechend höheren Leistungen.