Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst in gesunden Tagen die Vertrauensperson, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidet und handelt. So vermeiden Sie im Ernstfall die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung und stärken Ihr Recht auf Selbstbestimmung.
Im Onlineseminar der Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt Referent Kai Kirchner Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Detail vor und geht ausführlich auf wichtige Stolpersteine ein.