Selbst gewählte Hilfe: Vollmacht hat Vorrang vor Betreuung
Wichtig zu wissen: Sollten Sie später wegen Krankheit oder aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst um Ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern, hat eine Vorsorgevollmacht als selbst gewählte Hilfe Vorrang vor der gerichtlich angeordneten Bestellung eines Betreuers. Nicht nur bei der Erstellung, sondern auch zu anderen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie sich unter anderem von Notaren, Anwälten, kommunalen Beratungsstellen oder auch von den anerkannten Betreuungsvereinen unterstützen lassen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht
Kann ich eine einmal getroffene Vollmacht auch wieder ändern?
Sie können die von Ihnen erstellte Vollmacht oder Verfügung jederzeit widerrufen. Für den Widerruf ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Wenn Sie Ihre Vollmacht zurückgezogen haben: Achten Sie darauf, sich das Original und eventuelle Kopien des unaktuell gewordenen Dokuments vom Bevollmächtigten aushändigen zu lassen.
Wann wird die Vollmacht wirksam?
Sofern Sie im Wortlaut der Vollmacht nichts anderes festgelegt haben, tritt sie in Kraft, sobald Sie sie unterzeichnet und Ihrer bevollmächtigten Vertrauensperson übergeben haben. Diese Person kann dann rechtlich wirksam für Sie tätig werden. Sinnvollerweise soll sie das natürlich erst dann tun, wenn Sie dies nicht mehr selbst können bzw. wenn Sie Ihrer Vertrauensperson die entsprechende Erlaubnis erteilen.
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?
Damit Sie eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilen können, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein. Um eventuellen späteren Zweifeln, zum Beispiel von Gerichten, Ämtern oder Ärzten, vorzubeugen, empfiehlt es sich, durch eine geeignete Person bezeugen zu lassen, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht bei völliger geistiger Gesundheit waren und die Vollmacht in Gegenwart des Zeugen unterzeichnet haben. Oft wird der Hausarzt als Zeuge ausgewählt.
Welche Bereiche kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?
Sie können frei bestimmen, in welchen Angelegenheiten Ihr Bevollmächtigter Sie vertreten und was er für Sie regeln soll. Sie können die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken, zum Beispiel auf die Verwaltung Ihrer Konten oder auf Vertragsangelegenheiten, etwa im Zusammenhang mit einem Umzug ins Altenwohnheim. Nicht in die Vorsorgevollmacht gehören Erbschaftsangelegenheiten. Diesen Bereich regeln Sie separat in Ihrem Testament.
Welche Bedeutung haben die Bevollmächtigungen zur Gesundheits- und zur Personensorge?
„Gesundheitssorge“ bedeutet: Ihr Bevollmächtigter ist befugt, in ärztliche Maßnahmen (Untersuchungen, Behandlungen, Medikamentenverschreibung) einzuwilligen oder sie zu untersagen. Das schließt auch die Einwilligung bzw. die Nichteinwilligung in risikoreiche Untersuchungen und Operationen ein. Wenn Sie auch eine Patientenverfügung verfasst haben, ist es sinnvoll, in der Vorsorgevollmacht festzulegen, dass der Bevollmächtigte dazu befugt ist, auch Ihren dort erklärten Willen durchzusetzen.
„Personensorge“ bedeutet: Ihr Bevollmächtigter ist befugt, über Ihren Aufenthalt zu bestimmen; er kann also beispielsweise über Ihre Unterbringung in einem Heim entscheiden.
Wichtig: Wenn Sie diese Befugnisse auf Ihren Bevollmächtigten übertragen möchten, müssen Sie das in Ihrer Vollmacht ausdrücklich erklären. Anders als früher deckt eine sogenannte Generalvollmacht diese Bereiche heute nicht mehr ab.
Welche Formvorschriften muss ich beachten?
Es ist unbedingt sinnvoll, die Vollmacht schriftlich abzufassen oder einen geeigneten Vordruck zu nutzen. Ein eigenhändig geschriebener und von Ihnen unterzeichneter Text wird sicher am wenigsten Zweifel an der Echtheit aufkommen lassen. Sie können die Vollmacht aber auch mit der Maschine oder am Computer erstellen oder von einer anderen Person erstellen lassen. Ort, Datum und Unterschrift sollten nicht fehlen.
Manche Kreditinstitute akzeptieren eine Vollmacht nur, wenn dafür ein spezielles Formblatt, die sogenannte Konto-/ Depotvollmacht, genutzt worden ist; Sie sollten sich erkundigen, wie Ihre Hausbank das handhabt.
Wie viele Bevollmächtigte kann ich einsetzen?
Sie können mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen, zum Beispiel Ihren Ehepartner und das gemeinsame Kind, aber natürlich auch andere Personen Ihres Vertrauens. In diesem Fall müssen Sie bestimmen, ob die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich handeln dürfen oder jeder allein.
Was hier die bessere Variante ist, ist schwer zu sagen: Einerseits bietet die Bevollmächtigung nur gemeinsam vertretungsberechtigter Personen mehr Schutz gegen Missbrauch; andererseits kann es zu Problemen führen, wenn zum Beispiel eine von zwei gemeinsam vertretungsberechtigten Personen selbst verhindert oder nicht abkömmlich ist – unter Umständen kann dann eine wichtige Entscheidung, die Sie betrifft, nicht gefällt werden.
Wie bewahre ich die Vollmacht am besten auf?
Bei der Verwahrung Ihrer Vollmacht haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können Sie das Original der bevollmächtigten Person aushändigen und dabei vereinbaren, dass nur im Ernstfall davon Gebrauch gemacht werden soll. Sie können aber natürlich auch die Vollmacht im Original bei sich zu Hause aufbewahren, bei Ihren anderen wichtigen Unterlagen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin. Ein großer Vorteil der Registrierung liegt darin, dass die Vollmacht bei Bedarf jederzeit, also auch im Notfall, gefunden wird – wichtig zum Beispiel, wenn für eine gefährliche, aber dringend erforderliche Operation eine Einwilligung benötigt wird.
Wie lange ist die Vollmacht gültig?
Wenn Sie in der Vollmacht ausdrücklich festlegen, dass Ihr Bevollmächtigter auch über Ihren Tod hinaus handlungsbefugt sein soll, kann das zum Beispiel die Nachlassregelung erleichtern. Sie können aber auch bestimmen, dass die Vollmacht mit Ihrem Tod erlischt.
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Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung können das Leben radikal verändern. Deswegen ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen mit den Themen zu befassen, die am Ende des Lebens von großer Bedeutung sein können.
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