Grabkauf zu Lebzeiten – was Sie beachten sollten
Immer mehr Menschen möchten sich ihr Grab bereits zu Lebzeiten selbst aussuchen. Dabei gibt es einiges zu beachten.
„Grabkauf“ – ein irreführender Begriff
Der gängige Begriff „Grabkauf“ ist sachlich nicht wirklich korrekt, da Friedhöfe keine Gräber verkaufen. Vielmehr haben Sie die Möglichkeit, das Nutzungsrecht an einer Grabstelle für einen bestimmten Zeitraum zu erwerben. Die Mindestdauer dieser Miete beträgt in Niedersachsen zumeist zwanzig Jahre.
Nach Ablauf der Ruhefrist wird das Grab vom Friedhof aufgelöst, wenn es nicht durch die Angehörigen „nachgekauft“ wird. Der Friedhof hat das Recht, an dieser Stelle eine neue Grabstätte einzurichten. Etwaige Gebeine der letzten Beisetzung, die sich noch in dem Grab befinden sollten, verbleiben aber auf dem Friedhof. Sie werden meistens an Ort und Stelle etwas tiefer beigesetzt.
Kauf zu Lebzeiten
Die Mietzeit läuft ab Beginn des Vertragsschlusses rückwärts. Wird heute ein Grab für zwanzig Jahre „gekauft“ und tritt der Todesfall in zehn Jahren ein, muss das Grab für die bereits abgelaufenen zehn Jahre nacherworben werden. Denn zum Zeitpunkt einer Beisetzung muss sichergestellt sein, dass die Ruhefrist von zwanzig Jahren eingehalten wird.
Auch bei Familiengräbern gilt, dass zum Zeitpunkt der Beisetzung das Grab eine „Restlaufzeit” von zwanzig Jahren haben muss. Andernfalls muss “nachgekauft” werden. Bei Unsicherheit kann die Friedhofsverwaltung über die Laufzeiten des Grabes Auskunft geben.
Erd- und Feuerbestattung
Der Erwerb einer Grabstätte zu Lebzeiten ist sowohl bei Wahlgräbern für Feuerbestattungen als auch bei Wahlgräbern für Erdbestattungen möglich.
Bestattungswälder
Bestattungswälder wie Friedwald oder Ruheforst funktionieren nach einem etwas anderen System: So wurde bei der offiziellen Einrichtung des Friedhofes für den gesamten Wald die Ruhezeit auf 99 Jahre festgelegt. Jedes Jahr verringert sich die Ruhezeit des gesamten Friedhofes um ein Jahr. Zwanzig Jahre vor Ablauf dieses Zeitraumes wird dort die letzte Beisetzung stattfinden. Nutzer der entsprechenden Wälder „kaufen“ ihr Grab für diese gesamte Restlaufzeit. Hierdurch ist es möglich, bereits zu Lebzeiten ein Grab zu erwerben.
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