Schutz des Treuhandkontos vor dem Sozialamt
Ein Treuhandkonto in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag ist der sicherste Weg, dass für die Bestattung vorgesehene Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen. Und sollte tatsächlich entgegen gerichtlicher Entscheidungen und geltender Rechtslage das Sozialamt zur Auflösung zweckgebundener Gelder drängen, übernimmt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die telefonische juristische Erstberatung.
Registrierung bei der Bundesnotarkammer
Die Eintragung Ihres Treuhandvertrags sowie Ihrer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die dereinstige Bestattung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer in Berlin ist auf jeden Fall empfehlenswert. Zum einen haben Sie so die Gewissheit, dass die Bestattung genau wie von Ihnen gewünscht durchgeführt wird.
Und sollte irgendwann einmal ein bestellter Betreuer über Ihre Rechtsgeschäfte entscheiden dürfen, verhindern Sie durch die Registrierung, dass die von Ihnen abgeschlossene Bestattungsvorsorge gekündigt werden kann.
Die Eintragung beim ZVR übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie.
Vorsorge für sich selbst treffen – im Film erklärt
Vorsorge für andere treffen – im Film erklärt
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