Sichere Bestattungsvorsorge: Das Treuhandkonto für den Sterbefall
Die persönliche Bestattungsvorsorge sollte immer zwei Aspekte berücksichtigen: den organisatorischen Teil (Bestattungsverfügung und Vorsorgevertrag) und den finanziellen Teil (zum Beispiel Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung).
Treuhandkonto, Bestattungsverfügung und Vorsorgevertrag
Mit einem Treuhandkonto der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG sorgen Sie für die Kosten Ihrer Bestattung vor. Das heißt, Sie entlasten Ihre Angehörigen von der Finanzierung. Zugleich können Sie sicher sein, dass die Bestattung genau nach den Bestimmungen Ihrer Bestattungsverfügung durch uns umgesetzt wird, indem Sie einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit dem Haus Wiese abschließen. Darin werden alle Details der von Ihnen bestimmten Leistungsinhalte dokumentiert. Und auch in dem Fall, dass es keine nahen Angehörigen gibt, stellen wir die würdevolle Bestattung sicher.
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Auf einen Blick
- Das eingezahlte Guthaben ist zweckgebunden ausschließlich für Ihre eigene Bestattung vorgesehen.
- Ihr Geld ist konkurssicher angelegt und bleibt zu Ihren Lebzeiten immer Ihr Eigentum.
- Auf das Schonvermögen hat das Sozialamt keinen Zugriff. Auch eine Pfändung ist ausgeschlossen. Einfache Giro- oder Sparkonten können diese Sicherheit nicht bieten.
- Überschüsse werden an Ihre Erbinnen und Erben ausgezahlt.
Schutz des Treuhandkontos vor dem Sozialamt
Ein Treuhandkonto in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag ist der sicherste Weg, dass für die Bestattung vorgesehene Geld vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen. Und sollte tatsächlich entgegen gerichtlicher Entscheidungen und geltender Rechtslage das Sozialamt zur Auflösung zweckgebundener Gelder drängen, übernimmt die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die telefonische juristische Erstberatung.
Registrierung bei der Bundesnotarkammer
Die Eintragung Ihres Treuhandvertrags sowie Ihrer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung für die dereinstige Bestattung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) bei der Bundesnotarkammer in Berlin ist auf jeden Fall empfehlenswert. Zum einen haben Sie so die Gewissheit, dass die Bestattung genau wie von Ihnen gewünscht durchgeführt wird.
Und sollte irgendwann einmal eine bestellte Betreuerin oder ein bestellter Betreuer über Ihre Rechtsgeschäfte entscheiden dürfen, verhindern Sie durch die Registrierung, dass die von Ihnen abgeschlossene Bestattungsvorsorge gekündigt werden kann.
Die Eintragung beim ZVR übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie.
Vorsorge für sich selbst treffen – im Film erklärt
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