Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung, auch Kremation oder Einäscherung genannt, ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Sie ermöglicht unterschiedliche Formen der Urnenbeisetzung. Die Entscheidung für eine Feuerbestattung erfolgt oft auch aufgrund der geringeren Kosten und des verminderten Pflegeaufwands im Vergleich zur traditionellen Erdbestattung.
Voraussetzungen für die Feuerbestattung
Der oder die Verstorbene muss zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, dass er oder sie sich die Einäscherung als Bestattungsform gewünscht hat. Alternativ können die nächsten Angehörigen den Willen der oder des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.
Erforderliche Bescheinigungen
Zur Einäscherung sind mehrere Bescheinigungen erforderlich: von der Ärztin oder dem Arzt, die oder der den Totenschein ausgefüllt hat; von der oder dem Verstorben oder seinen bestattungspflichtigen Angehörigen, dass eine Feuerbestattung gewünscht war; vom Standesamt, dass der Sterbefall beim Standesamt angezeigt worden ist; sowie von der zuständigen Amtsärztin oder dem Amtsarzt, die oder der für das örtliche Gesundheitsamt den Totenschein und die Verstorbene oder den Verstorbenen nochmals kontrolliert. Die Besorgung dieser Dokumente und die Organisation der Feuerbestattung übernehmen wir für Sie.
Ablauf
Die Feuerbestattung ist sowohl von der Römisch-katholischen Kirche als auch von den Evangelischen Kirchen anerkannt. Die Trauerfeier kann mit Sarg vor der Einäscherung oder nach der Einäscherung mit der Urne stattfinden, entweder in der Friedhofskapelle, in der Kirche oder in unserer Trauerfeierhalle.
Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt – oftmals im engsten Familienkreis – beigesetzt. Es ist aber auch möglich, die Urnenbeisetzung gleichzeitig als Urnentrauerfeier zu gestalten.
Grabarten bei der Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Grabarten und Beisetzungsformen. So kann die Urne auf einem Friedhof in einem Wahlgrab oder in einem Reihengrab beigesetzt werden. Oder auch im Wurzelbereich eines Baumes, in einem Kolumbarium oder auf See. Die Formalitäten hierfür übernehmen wir.
Das Wahlgrab
Das Wahlgrab ist die gemeinsame Ruhestätte für mehrere Familienmitglieder. Die Angehörigen können die genaue Lage des Grabes auf dem ausgewählten Friedhof selbst bestimmen. Je nach Friedhof und Lage der Grabstelle können in einem Urnen-Wahlgrab bis zu fünf Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit (in der Regel 20 Jahre) können die Nutzungsrechte an der Grabstätte verlängert werden und es sind weitere Beisetzungen möglich.
Das Reihengrab
Grabplätze für Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, können also nicht frei ausgewählt werden. In einem Reihengrab wird immer nur eine Urne beigesetzt. So können beispielsweise Eheleute nicht in einem gemeinsamen Grab beigesetzt werden. Das Grab besteht für 20 Jahre und wird dann vom Friedhof aufgelöst. Eine Verlängerung der Grabstelle ist nicht möglich.
Kolumbarium
Die Beisetzung der Urne im Kolumbarium stellt eine würdige Alternative, bei vorhandener Religionszugehörigkeit, zur herkömmlichen Urnenbeisetzung im Wahl- oder Reihengrab dar. Es fallen keine Grabpflegekosten an. Kolumbarien, also Gebäude oder Gewölbe, die der Aufbewahrung von Urnen in einzelnen Nischen dienen, sind schon seit der Antike bekannt. Der Begriff Kolumbarium leitet sich vom lateinischen columba (Taube) ab und soll an die Ähnlichkeit mit einem Taubenschlag erinnern.
Kolumbarium Hl. Herz Jesu / Hannover-Anderten
Die Beisetzungen finden in einem gläsernen Urnenschrein, der „Himmelsleiter“, statt. In jeder Grabnische kann immer nur eine Urne beigesetzt werden; für eine spätere Beisetzung kann aber zu Lebzeiten der benachbarte Platz erworben werden. Das Grab besteht für mindestens 20 Jahre, kann aber nacherworben werden; in diesem Fall müssen anteilig Friedhofsgebühren gezahlt werden.
Kolumbarium Nazarethkirche / Hannover-Südstadt
Das Kolumbarium ist in einem Seitenschiff der Nazarethkirche untergebracht. Die Kirche ist ansonsten in normaler Benutzung. In jedem Urnenschrein kann immer nur eine Urne beigesetzt werden; für eine spätere Beisetzung kann aber zu Lebzeiten der benachbarte Schrein erworben werden. Das Grab besteht für mindestens 20 Jahre, kann aber nacherworben werden; in diesem Fall müssen anteilig Friedhofsgebühren gezahlt werden.
Urnenbeisetzung im anonymen Grab
Bei der anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Die genaue Beisetzungsstelle bleibt unbekannt; Trauernde können an der Beisetzung nicht teilnehmen. Eine spätere Umbettung ist nicht möglich. Die Grabpflege wird durch die Friedhofsverwaltung geleistet.
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