Die traditionelle Erdbestattung auf dem Friedhof
Die klassische Erdbestattung in einem Sarg auf dem Friedhof ist in Deutschland nach wie vor eine häufig gewählte Bestattungsarten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern.
Ablauf einer Erdbestattung
Vielfach wird die Beisetzung des Sarges mit der Trauerfeier in der Friedhofskapelle verbunden. Eine sehr persönliche Ausgestaltung ist auch in unserer hauseigenen Trauerfeierhalle möglich; die Beisetzung selbst erfolgt dann anschließend auf dem Friedhof.
Erdbestattung im Wahlgrab
Das Wahlgrab ist die gemeinsame Ruhestätte für mehrere Familienmitglieder. Die Angehörigen können die genaue Lage des Grabes auf dem ausgewählten Friedhof selbst bestimmen. Je nach Friedhof und Lage der Grabstelle können in einem Sarg-Wahlgrab bis zu zwei Särge sowie bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit (in der Regel 20 Jahre) können die Nutzungsrechte an der Grabstätte verlängert werden und es sind weitere Beisetzungen möglich.
Erdbestattung im Reihengrab
Grabplätze für Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung vergeben, können also nicht frei ausgewählt werden. In einem Reihengrab wird immer nur eine Urne beigesetzt. So können beispielsweise Eheleute nicht in einem gemeinsamen Grab beigesetzt werden. Das Grab besteht für 20 Jahre und wird dann vom Friedhof aufgelöst. Eine Verlängerung der Grabstelle ist nicht möglich.
Erdbestattung im anonymen Grab
Bei der anonymen Bestattung wird an der Beisetzungsstelle auf jeglichen Namenshinweis verzichtet. Die genaue Beisetzungsstelle bleibt unbekannt; Trauernde können an der Beisetzung nicht teilnehmen. Eine spätere Umbettung ist nicht möglich. Die Grabpflege wird durch die Friedhofsverwaltung geleistet.
Erdbestattung im pflegearmen Rasenreihengrab
Beim pflegearmen Rasenreihengrab, auch Rasengrab genannt, brauchen sich die Angehörigen nicht um die Grabpflege zu kümmern. Die gesamte Abteilung auf dem Friedhof wird mit Rasen eingesät und durch die Friedhofsverwaltung regelmäßig gemäht. Die Kosten hierfür sind im Grabpreis enthalten. Das Grab darf – muss aber nicht – mit einer flach unter der Rasenkante liegenden Grabplatte gekennzeichnet werden. Die Grabplatte kann auch zu einem späteren Zeitpunkt gelegt werden.
Da in einem Rasengrab nur ein einziger Sarg beigesetzt werden kann, ist eine weitere Beisetzung auf dieser Grabstätte nicht möglich. Das Grab besteht für 20 Jahre und wird dann vom Friedhof aufgelöst. Eine Verlängerung der Grabstelle ist nicht möglich.
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