Sichere Bestattungsvorsorge: Die Sterbegeldversicherung
Die persönliche Bestattungsvorsorge sollte immer zwei Aspekte berücksichtigen: den organisatorischen Teil (Bestattungsverfügung und Vorsorgevertrag) und den finanziellen Teil (zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto.
Sterbegeldversicherung, Bestattungsverfügung und Vorsorgevertrag
Mit einer Sterbegeldversicherung sorgen Sie für die Kosten Ihrer Bestattung vor. Das heißt, Sie entlasten Ihre Angehörigen von der Finanzierung. Zugleich können Sie sicher sein, das die Bestattung genau nach den Bestimmungen Ihrer Bestattungsverfügung durch uns umgesetzt wird, indem Sie einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit dem Haus Wiese abschließen. Darin werden alle Details der von Ihnen bestimmten Leistungsinhalte dokumentiert.
Woran Sie eine gute Sterbegeldversicherung erkennen
Darauf sollten Sie vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung achten:
Keine Gesundheitsprüfung
Häufig werden Tarife angeboten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen. Auf diese Weise wollen Versicherer vermeiden, dass sie auch dann hohe Sterbegeldleistungen auskehren müssen, wenn erst für kurze Zeit Beiträge eingezahlt worden sind. Das würde den Gewinn des Unternehmens mindern, grenzt aber insbesondere chronisch Kranke aus.
Möglichst kurze bzw. gestaffelte Wartezeit
Manche Versicherer bieten Sterbegeldversicherungen ohne jegliche Wartezeit und werben damit, dass Hinterbliebene im Todesfall direkt ab Vertragsabschluss geschützt sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer einer Gesundheitsprüfung zustimmt. Andernfalls kann kein Vertrag zustande kommen. Andere Unternehmen haben die Klausel im Vertrag, dass sofort die volle Versicherungssumme fällig wird, sollte der Tod bereits kurz nach dem Abschluss eintreten.
Da während der Wartezeit kein Versicherungsschutz besteht, sollten Sie darauf achten, dass die vertragliche Wartezeit möglichst kurz ist bzw. dass Ihnen eine gestaffelte Aufbauzeit angeboten wird. Das heißt, dass zum Beispiel beim Todesfall im ersten Jahr nach Versicherungsabschluss eingezahlte Beiträge erstattet werden und das im zweiten oder dritten Jahr bereits ein gewisser Teil des vereinbarten Sterbegeldes ausgezahlt wird, obwohl erst wenige Beiträge entrichtet worden sind. Außerdem sollte geregelt sein, dass bei Tod durch Unfall voller Versicherungsschutz bereits ab dem ersten Tag besteht, ungeachtet der vereinbarten Wartzeiten.
Auszahlung der Überschussbeteiligung und Beitragsrabatte
Versicherungen sind darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen und Überschüsse zu erwirtschaften. Die meisten Anbieter beteiligen ihre Kundinnen und Kunden an diesen Überschüssen in garantierter Höhe. Achten Sie also darauf, dass im Todesfall die vereinbarte Sterbegeldsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Manche Versicherer geben einen Teil der Überschüsse zusätzlich auch in Form eines Beitragsrabatts an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Höhe der Beiträge während der Vertragslaufzeit gleichbleibend
In Sterbegeldversicherungen wird oft jahrzehntelang eingezahlt; je jünger die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger sind die Beiträge. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, sich zu vergewissern, dass die jeweils abgeschlossenen Tarifbeiträge konstant bleiben und dass „Anpassungen“ vertraglich ausgeschlossen sind.
Zeitlich begrenzte Dauer der Beitragszahlungen
Die Sterbegeldversicherung wird erst im Todesfall ausgezahlt. Bei Ihrer Entscheidung für einen Anbieter ist es aber schon relevant, wie lange die Beiträge gezahlt werden müssen: Gängige Varianten sind bis zum 65. bzw. bis zum 85. Lebensjahr oder per Einmalzahlung. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer besteht ein lebenslanger beitragsfreier Versicherungsschutz. Achten Sie darauf, dass der Vertrag auch dann weiterhin mit Boni aus der Überschussbeteiligung bedient und dadurch immer wertvoller wird.
Unsere Empfehlung: Eine Sterbegeldversicherung der Solidar Versicherungsgemeinschaft
Mit rund 90.000 Mitgliedern gehört die Solidar Versicherungsgemeinschaft in Bochum zu den größten Anbietern von Sterbegeldversicherungen in Deutschland. Weit über 90 Prozent der qualifizierten Kundenbewertungen sind positiv.
Vorteile der Solidar-Sterbegeldversicherung aus unserer Sicht
- Keine Gesundheitsprüfung, gestaffelte Versicherungsleistung bereits nach 12 Monaten
- Faire Tarife
- Bis zu 18 % Beitragsrabatt durch sofortige Überschussbeteiligung, genehmigt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sofortiger Versicherungsschutz und doppelte Auszahlung bei plötzlichem Unfalltod
- Alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zu Gute. Gutgeschriebene Boni aus der Überschussbeteiligung bleiben bestehen.
- Lebenslanger Garantiezins von 1,75% p.a.
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