Darauf sollten Sie vor Abschluss einer Sterbegeldversicherung achten:
Keine Gesundheitsprüfung
Häufig werden Tarife angeboten, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen. Auf diese Weise wollen Versicherer vermeiden, dass sie auch dann hohe Sterbegeldleistungen auskehren müssen, wenn erst für kurze Zeit Beiträge eingezahlt worden sind. Das würde den Gewinn des Unternehmens mindern, grenzt aber insbesondere chronisch Kranke aus.
Möglichst kurze bzw. gestaffelte Wartezeit
Manche Versicherer bieten Sterbegeldversicherungen ohne jegliche Wartezeit und werben damit, dass Hinterbliebene im Todesfall direkt ab Vertragsabschluss geschützt sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Versicherungsnehmer einer Gesundheitsprüfung zustimmt. Andernfalls kann kein Vertrag zustande kommen. Andere Unternehmen haben die Klausel im Vertrag, dass sofort die volle Versicherungssumme fällig wird, sollte der Tod bereits kurz nach dem Abschluss eintreten.
Da während der Wartezeit kein Versicherungsschutz besteht, sollten Sie darauf achten, dass die vertragliche Wartezeit möglichst kurz ist bzw. dass Ihnen eine gestaffelte Aufbauzeit angeboten wird. Das heißt, dass zum Beispiel beim Todesfall im ersten Jahr nach Versicherungsabschluss eingezahlte Beiträge erstattet werden und das im zweiten oder dritten Jahr bereits ein gewisser Teil des vereinbarten Sterbegeldes ausgezahlt wird, obwohl erst wenige Beiträge entrichtet worden sind. Außerdem sollte geregelt sein, dass bei Tod durch Unfall voller Versicherungsschutz bereits ab dem ersten Tag besteht, ungeachtet der vereinbarten Wartzeiten.
Auszahlung der Überschussbeteiligung und Beitragsrabatte
Versicherungen sind darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen und Überschüsse zu erwirtschaften. Die meisten Anbieter beteiligen ihre Kunden an diesen Überschüssen in garantierter Höhe. Achten Sie also darauf, dass im Todesfall die vereinbarte Sterbegeldsumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Manche Versicherer geben einen Teil der Überschüsse zusätzlich auch in Form eines Beitragsrabatts an ihre Kunden weiter.
Höhe der Beiträge während der Vertragslaufzeit gleichbleibend
In Sterbegeldversicherungen wird oft jahrzehntelang eingezahlt; je jünger der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger sind die Beiträge. Es ist aber auf jeden Fall sinnvoll, sich zu vergewissern, dass die jeweils abgeschlossenen Tarifbeiträge konstant bleiben und dass „Anpassungen“ vertraglich ausgeschlossen sind.
Zeitlich begrenzte Dauer der Beitragszahlungen
Die Sterbegeldversicherung wird erst im Todesfall ausgezahlt. Bei Ihrer Entscheidung für einen Anbieter ist es aber schon relevant, wie lange die Beiträge gezahlt werden müssen: Gängige Varianten sind bis zum 65. bzw. bis zum 85. Lebensjahr oder per Einmalzahlung. Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer besteht ein lebenslanger beitragsfreier Versicherungsschutz. Achten Sie darauf, dass der Vertrag auch dann weiterhin mit Boni aus der Überschussbeteiligung bedient und dadurch immer wertvoller wird.