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Post vom Erbenermittler – was tun?

Immer wieder wird vor Trickbetrügerinnen und Trickbetrügern gewarnt, denen es unter Ausnutzung einer gewissen Leichtgläubigkeit mancher Mitmenschen gelingt, größere Geldbeträge zu ergaunern. Eine beliebte Masche ist die Ankündigung einer „bedeutenden Erbschaft aus dem Ausland“. Andererseits gibt es tatsächlich vollkommen seriöse Erbenermittlerinnen und Erbenermittler, deren Aufgabe es ist, ungeklärten Nachlassfällen nachzugehen.

Erbenermittlerinnen und Erbenermittler handeln im Auftrag

Nachlassgerichte, Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger oder Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstrecker schalten in der Regel dann spezialisierte Erbenermittlerinnen oder Erbenermittler ein, wenn es ihnen selbst nicht gelungen ist, erbberechtigte Personen ausfindig zu machen oder wenn kein Testament vorhanden ist. Erbenermittlerinnen oder Erbenermittler werden auch hinzugezogen, wenn die für den Erhalt eines Erbscheins erforderlichen Erbnachweise auf andere Weise nicht beschafft werden können.

Anspruchsvoller Beruf mit Tradition

Bereits seit mehr als 150 Jahren befassen sich professionelle Erbenermittlerinnen und Erbenermittler in Deutschland mit der Suche nach unbekannten Erben und der lückenlosen Dokumentation von mitunter hochkomplizierten Verwandtschaftsverhältnissen; in jüngerer Vergangenheit zum Beispiel im Zusammenhang mit den Vertreibungen und Flüchtlingsströmen während und nach dem Zweiten Weltkrieg. Heute ist es die zunehmend anonymisierte Gesellschaft insbesondere in Ballungsräumen und Großstädten, die immer häufiger professionelle Erbenermittlung erforderlich macht.

Honorar auf Erfolgsbasis

Seriöse Erbenermittlerinnen und Erbenermittler arbeiten ausschließlich auf Erfolgshonorarbasis. Gelingt es ihnen also, unbekannte Erben aufzuspüren, sind diese dazu verpflichtet, einen zuvor vertraglich vereinbarten Prozentsatz des geerbten Nachlassvermögens als Honorar zu bezahlen. Vergütungen bis zu 30 Prozent des Nachlasses im Inland sind durchaus üblich. Das ist nachvollziehbar, denn die erforderlichen Recherchen gestalten sich oft zeit- und kostenintensiv.

Da sie dabei in finanzielle Vorleistung gehen müssen, wägen Erbenermittlerinnen und Erbenermittler immer gründlich ab, ob sich Aufwand und Risiko für sie lohnen. Eine Erbenermittlung erfolgt deshalb meist erst ab einem Nachlasswert von mindestens 25.000 Euro.

Fällig wird das Honorar erst mit der Auszahlung des Erbes; da es sich dabei ja immer um einen vertraglich festgelegten Prozentsatz des Nachlassvermögens handelt, kann das Honorar auch nie die Höhe des Erbes überschreiten.

Kommunikation auf dem Postweg

Eine seriöse Erbenermittlerinnen oder ein seriöser Erbenermittler erkennen Sie zum Beispiel auch daran, dass er immer auf dem Postweg bei Ihnen vorstellig wird und nicht per E-Mail. In seinem Schreiben informiert die Ermittlerin oder der Ermittler darüber, dass ein Nachlass vorliegt und legt einen Vertrag bei, der die Vergütung im Austausch für den Nachweis des Erbanspruchs beinhaltet.

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So erkennen Sie Schwarze Schafe

„Erbenermittlerin“ oder „Erbenermittler“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung, und es gibt auch keine offizielle Ausbildung. Damit Sie nicht auf Schwarze Schafe hereinfallen, achten Sie auf Alarmsignale:

  • Seriöse Erbenermittlerinnen und Erbenermittler nehmen keine Vorkasse. Sie erhalten ihr Honorar bei Auszahlung anteilig aus dem Nachlass. Lassen Sie sich auch nicht zur Eile drängen.
  • Eine Vollmacht zur Auszahlung des Nachlasses hat nichts mit Unseriosität zu tun. Dies ist in vielen Fällen erforderlich, um ganzheitlich den Nachlass in Empfang zu nehmen, um die Erbauseinandersetzung durchzuführen.
  • Ein Großteil der in Deutschland tätigen Ermittlungsbüros ist im Verband Deutscher Erbenermittler e. V. mit Sitz in Berlin organisiert – erkundigen Sie sich bei Bedarf dort, ob Sie es mit einem seriösen Vertreter der Branche zu tun haben.

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