Digitale Lasten
Fast jeder Mensch hat so seine kleinen Geheimnisse. Die allermeisten sind völlig harmlos, doch es gibt auch Aktivitäten im Netz, die für die Hinterbliebenen eine Last darstellen würden, wenn sie denn bekannt werden. Wie also sollten sich Erben verhalten, wenn sie beim Sichten des digitalen Nachlasses zum Beispiel feststellen, dass der Verstorbene durch sogenanntes Filesharing unerlaubt Filme oder Musik ins Netz eingestellt hatte? Oder in einer Facebook Gruppe Mitglied war, die von den Angehörigen als unpassend empfunden wird?
Das Andenken des Verstorbenen in Ehren halten
Wahrscheinlich werden sie sich dafür entscheiden, entsprechende Accounts zu löschen oder die Zugehörigkeit zu als unpassend empfundenen Gruppen in sozialen Netzwerken zu beenden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Zugangsdaten zu den entsprechenden Plattformen bekannt sind. Der von Wiese angebotene Online-Formalitätenservice kann hier hilfreich sein.
Machen Sie jetzt den Vorsorge-Check!
Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung können das Leben radikal verändern. Deswegen ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen mit den Themen zu befassen, die am Ende des Lebens von großer Bedeutung sein können.
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