Online-Accounts auflösen: So funktioniert es
Auch ohne die Zugangsdaten zu kennen, können Sie Online-Konten eines verstorbenen Angehörigen auflösen. Je nach Anbieter sind Regelungen unterschiedlich. Hier ein Überblick, wie bei einigen besonders häufig genutzten Diensten verfahren wird.
Nur wer sich als unmittelbarer Familienangehöriger ausweist (zum Beispiel durch Vorlage der Sterbeurkunde), kann die Kontenlöschung beantragen. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Facebook-Konto in den „Gedenkzustand“ zu versetzen.
Volljährige Facebook-Nutzer können ihrem Konto einen sogenannten Nachlasskontakt hinzufügen und dieser Person des Vertrauens gestatten, ausgewählte Optionen durchzuführen – von der Aktualisierung des Titelbildes über das Verfassen eines fixierten Beitrags bis zum Herunterladen einer Kopie der geteilten Inhalte.
Flickr
Die Regeln bei der Foto-Community Flickr sind strikt: Angehörige erhalten keinen Zugriff auf das Profil des Verstorbenen. Bei Vorlegen der Sterbeurkunde kann die Accountlöschung beantragt werden. Flickr-Accounts sind nicht übertragbar; alle Rechte an dem Account und den gespeicherten Daten erlöschen mit dem Tod des Nutzers: Das geht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Yahoo hervor, die auch für Flickr gelten.
Im „Konto-Inaktivitätsmanager“ kann man als Google-Nutzer bis zu zehn Personen benennen, die automatisch benachrichtigt werden sollen, wenn das Konto über einen frei wählbaren Zeitraum hin inaktiv geblieben ist. Der Nutzer kann bestimmen, wer auf welche Daten Zugriff haben darf. Auch eine automatische Löschung kann eingerichtet werden.
Ist der Manager nicht aktiviert worden, bleibt den Angehörigen nur die Möglichkeit, sich direkt an Google zu wenden.
Kunden des Hauses können selbstverständlich unseren Online-Formalitätenservice in Anspruch nehmen.
Angehörige erhalten keinen Zugriff auf das Profil des Verstorbenen. Um als Nachlassverwalter oder direktes Familienmitglied den Tod des Verstorbenen bei Twitter anzuzeigen, ist eine Fülle von Dokumenten erforderlich: Kopie der Sterbeurkunde; Kopie des Personalausweises; Todesanzeige; die eigenen Kontaktdaten einschließlich E-Mail-Adresse und Nachweis der Beziehung zum Verstorbenen, beides notariell beglaubigt und eigenhändig unterschrieben. Liegen diese Nachweise vor, wird der Account zunächst inaktiv geschaltet und nach 30 Tagen endgültig gelöscht.
Kunden des Hauses können selbstverständlich unseren Online-Formalitätenservice in Anspruch nehmen.
iCloud
Der Online-Dienst iCloud von Apple ist sehr beliebt, denn er ermöglicht komfortables Speichern, Bearbeiten und Synchronisieren von Dateien aller Art auf den unterschiedlichsten Geräten. In der Vergangenheit hatte sich der US-Konzern aus Datenschutzgründen dagegen gesperrt, beim Tod eines iCloud-Anwenders den Erben Zugang zu dessen Account zu gewähren.
Das Landgericht Münster hat festgestellt, dass diese Praxis nicht rechtens ist: Apple ist verpflichtet, den Angehörigen den Zugang zu den iCloud-Daten des Verstorbenen zu ermöglichen. Als Legitimation genügt die Vorlage des Erbscheins bei der Konzerntochter Apple Distribution International. Die Adresse: Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland; E-Mail: contactus.de@euro.apple.com
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