Die Körperspende – der Medizin nach dem Tod dienen
Immer mehr Menschen entscheiden sich heute dafür, ihren Körper nach dem Tod der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel für die Ausbildung des medizinischen Nachwuchses. Was sollte man bei dieser Entscheidung bedenken?
In der medizinischen Ausbildung sind sogenannte Präparierkurse an menschlichen Leichen nach wie vor unverzichtbar. Nur so können die angehenden Medizinerinnen und Mediziner den komplexen Bau des menschlichen Körpers umfassend studieren. Auch für die Weiter- und Fortbildung sind Körperspenden von großer Bedeutung, zum Beispiel zum Erlernen neuer Operationstechniken. Wer bereit ist, seinen Körper der medizinischen Lehre und Forschung zur Verfügung zu stellen, unterstützt damit also den wissenschaftlichen Fortschritt.
Finanzielle Aspekte, etwa der Gedanke, die Bestattungskosten einzusparen bzw. Angehörige davon zu entlasten, sollten allerdings bei dieser Entscheidung keine Rolle spielen.
So wird man Körperspender
Wer volljährig ist und seinen Hauptwohnsitz in der Region Hannover hat, kann seinen Körper nach dem Ableben in einer schriftlichen Erklärung dem anatomischen Institut der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) vermachen. Voraussetzungen für die Annahme der Körperspende sind, dass keine schwere infektiöse Erkrankung vorgelegen hat und dass keine Obduktion vorgenommen wurde. Das Vermächtnisformular zur Körperspende kann auf der Website der MHH heruntergeladen werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Das geschieht nach dem Tod
Nach Ausstellung des Totenscheins wird der Leichnam in die MHH überführt und mit speziellen Chemikalien konserviert bzw. fixiert – notwendige Voraussetzung für die Verwendung in Präparierkursen.
Beisetzung
Wer sich mit dem Gedanken an eine Körperspende trägt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Leichnam über mehrere Jahre zu Ausbildungs- und Forschungszwecken in der MHH verbleibt. Im Anschluss an die Präparation werden die sterblichen Überreste eingeäschert. Die Urne wird dann in einer Gemeinschaftsanlage auf dem Stadtfriedhof Celle beigesetzt; auf Wunsch können die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen.
Die Kosten
Die Kosten für Konservierung und Aufbewahrung der Körperspende werden durch die MHH getragen. Die Kosten für Überführung, Einäscherung und Beisetzung einschließlich der Friedhofsgebühren – insgesamt zurzeit 1.200 Euro – sind von der Körperspenderin oder dem Körperspender zu tragen oder können, zum Beispiel durch eine Bürgschaft, von den Angehörigen übernommen werden.
Kein einfaches Trauern
Bei der Entscheidung für und wider Körperspende sollte man sich auf jeden Fall in die Situation der Angehörigen einfühlen. Denn da bis zur Beisetzung in der Regel mehrere Jahre vergehen, gibt es für sie erst sehr spät einen Abschluss und lange keinen Ort des Trauerns – das macht es ihnen schwerer, den Verlust zu bewältigen und wieder zurück ins Leben zu finden.
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