Ein Todesfall in der Familie ist immer eine große emotionale Belastung. Stirbt ein Kind, ist der Verlust in besonderer Weise tragisch. Kinder, die bereits vor oder kurz nach der Geburt versterben, werden als Sternenkinder oder auch als Schmetterlingskinder bezeichnet.
Kinder, die mit einem Körpergewicht über 500 Gramm tot zur Welt kommen, müssen bestattet werden. Stillgeborene mit einem Gewicht unter 500 Gramm werden laut Personenstandsgesetz als Fehlgeburt bezeichnet und müssen nicht im Personenstandsregister beurkundet werden. Bis vor wenigen Jahren gab es diese Kinder juristisch gar nicht. Mittlerweile aber können diese Sternenkinder auf Wunsch der Eltern beim Standesamt registriert werden. In der Regel kümmert sich die Klinik um die Bestattung von Fehlgeburten. Jährlich oder halbjährlich werden die Urnen dann in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Die Eltern müssen diese Beisetzung meist nicht bezahlen.
Zu diesen Anlagen gehören zum Beispiel der Garten der Sternenkinder auf dem Kirchenfriedhof der Elisabethgemeinde in Langenhagen oder die 2018 eingeweihte Ruhestätte für Sternenkinder auf dem Friedhof Kleinburgwedel. Dort erinnert eine Stele aus Basaltlava mit vielen glitzernden Glassteinen an die stillgeborenen Kinder. Und im FriedWald Uetzer Herrschaft stellt der Sternschnuppenbaum eine kostenfreie Ruhestätte für Sternenkinder dar.