Vorsicht am Telefon
Das Telefon klingelt, im Display sieht man 110, die polizeiliche Notrufnummer. Am anderen Ende der Leitung eine seriöse klingende Stimme, die erklärt, dass die Polizei gerade eine Sicherheitsbegehung durchführt. In wenigen Minuten werde ein Mitarbeiter klingeln und sich umsehen, ob die Wohnung ausreichend vor Einbruch geschützt sei. Man möge diesem Mitarbeiter doch bitte die Tür aufmachen – die angezeigte Nummer auf dem Display würde ja beweisen, dass man tatsächlich mit der Polizei spreche.
Doch in Wirklichkeit handelt es sich hier um eine besonders heimtückische Betrugsmasche, denn mit einem als Call ID Spoofing bekannten (und selbstverständlich streng verbotenem) Verfahren, ist es leider überhaupt nicht schwierig, eine falsche Rufnummer vorzutäuschen. Doch woran erkennt man nun, dass der Anruf keineswegs von der Polizei stammt? – Ganz einfach daran, dass die Polizei niemals Bürger über die eigene Notrufnummer anrufen würde.
Wie kann man sich schützen?
Wir raten allen Angehörigen davon ab, in der Traueranzeige die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Stattdessen empfehlen wir, Anschrift und Telefonnummer des Bestattungshauses zu nennen.
So finden eventuelle Kondolenzbriefe den Weg zu den Angehörigen und Rückfragen von Trauergästen zur Trauerfeier (was sollte ich an Blumen mitbringen, wie sind die Gegebenheiten vor Ort) werden kompetent beantwortet.
Leider wird diese Maßnahme aber noch kein hundertprozentiger Schutz sein, da findige Trickbetrüger immer noch per Telefonbuchsuche die Möglichkeit haben, an die Adressen heranzukommen.
Unsere Berater sind deswegen auch entsprechend geschult, sodass sie Angehörige diskret, aber wirkungsvoll auf diese und andere Betrugsmaschen hinweisen können.
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