Trickbetrüger nutzen Trauer aus – so können Sie sich schützen
Regelmäßig warnen Polizei und Verbraucherschutzorganisationen vor neuen Tricks, mit denen Diebinnen und Diebe und Betrügerinnen und Betrüger versuchen, die Arglosigkeit vor allem älterer Menschen auszunutzen. Auch Hinterbliebene, die gerade einen Trauerfall zu beklagen hatten, werden häufig Opfer schamloser Betrügereien.
Nicht auf falsche Rechnungen hereinfallen
So kommt es immer wieder vor, dass Hinterbliebene Rechnungen für die Schaltung von Traueranzeigen oder Nachrufen erhalten. Oft sind diese Schwindel-Rechnungen sogar sehr professionell aufgemacht und mit bereits ausgefülltem Überweisungsträger versehen.
Mitunter enthalten sie sogar eine Kopie der angeblichen Anzeige – die aber in Wirklichkeit einfach von der Website der Tageszeitung herauskopiert wurde.
Auch mit frei erfundenen Rechnungen für Internet-Accounts oder Streaming-Abonnements, die die oder der Verstorbene angeblich noch nicht bezahlt hat, wird versucht Kasse zu machen.
Keine Fremden in die Wohnung lassen
Wenn unangemeldet der Mann vom Wasserwerk oder die Mitarbeiterin der Stadtwerke vor der Tür steht und Einlass begeht, ist Vorsicht geboten: Bloß nicht reinlassen! Auf diese Weise wollen sich Kriminelle Zugang zur Wohnung und zu Wertsachen und Sparbüchern verschaffen.
Vorsicht am Telefon
Das Telefon klingelt, im Display sieht man 110, die polizeiliche Notrufnummer. Am anderen Ende der Leitung eine seriöse klingende Stimme, die erklärt, dass die Polizei gerade eine Sicherheitsbegehung durchführt. In wenigen Minuten werde ein Mitarbeiter klingeln und sich umsehen, ob die Wohnung ausreichend vor Einbruch geschützt sei. Man möge diesem Mitarbeiter doch bitte die Tür aufmachen – die angezeigte Nummer auf dem Display würde ja beweisen, dass man tatsächlich mit der Polizei spreche.
Doch in Wirklichkeit handelt es sich hier um eine besonders heimtückische Betrugsmasche, denn mit einem als Call ID Spoofing bekannten (und selbstverständlich streng verbotenem) Verfahren, ist es leider überhaupt nicht schwierig, eine falsche Rufnummer vorzutäuschen. Doch woran erkennt man nun, dass der Anruf keineswegs von der Polizei stammt? – Ganz einfach daran, dass die Polizei niemals Bürgerinnen oder Bürger über die eigene Notrufnummer anrufen würde.
Wie kann man sich schützen?
Wir raten allen Angehörigen davon ab, in der Traueranzeige die eigene Anschrift oder die der oder des Verstorbenen anzugeben. Stattdessen empfehlen wir, Anschrift und Telefonnummer des Bestattungshauses zu nennen.
So finden eventuelle Kondolenzbriefe den Weg zu den Angehörigen und Rückfragen von Trauergästen zur Trauerfeier (was sollte ich an Blumen mitbringen, wie sind die Gegebenheiten vor Ort) werden kompetent beantwortet.
Leider wird diese Maßnahme aber noch kein hundertprozentiger Schutz sein, da findige Trickbetrügerinnen und Trickbetrüger immer noch per Telefonbuchsuche die Möglichkeit haben, an die Adressen heranzukommen.
Unsere Beraterinnen und Berater sind deswegen auch entsprechend geschult, sodass sie Angehörige diskret, aber wirkungsvoll auf diese und andere Betrugsmaschen hinweisen können.
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