Es sind viele Situationen denkbar, in denen ein Außenstehender gar nicht wissen kann, wie Sie selbst entschieden hätten. Sie sollten daher überlegen, welche Dinge Ihnen wichtig sind und diese in Ihre Betreuungsverfügung aufnehmen.
Das kann Gewohnheiten und Vorlieben betreffen, aber zum Beispiel auch Abneigungen. Weil es konkret um Ihre persönlichen Wünsche geht, kommt es auch weniger darauf an, ob diese nun objektiv sinnvoll und vernünftig sind, sondern vielmehr darauf, dass sie umgesetzt werden können. Wenn das der Fall ist, muss so verfahren werden, wie Sie es angeordnet haben, selbst wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sein sollten.
Immer wieder kommt es zu Problemen, weil Angehörige argwöhnen, dass der eingesetzte Betreuer zu verschwenderisch mit den Geldmitteln der betreuten Person umgeht. Aber auch die umgekehrte Situation ist nicht allzu selten: Der Betreuer knapst und knausert, weil er sich eben nicht dem Vorwurf aussetzen möchte, Geld zum Fenster rauszuwerfen.
Damit es erst gar nicht zu Schwierigkeiten kommt, können Sie in Ihrer Betreuungsverfügung zum Beispiel im Rahmen der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ganz konkret die Beträge nennen, die für Pflegemittel, Bekleidung, Friseur und andere Bereiche des täglichen Lebens aufgewendet werden sollen.