• Link zu Facebook
  • Link zu Youtube
  • Link zu Xing
24 Stunden für Sie da: 0511 957857
Wiese Bestattungen Hannover
  • Bestattungsarten / Kosten
    • Baumbestattung
    • Feuerbestattung
    • Erdbestattung
    • Seebestattung
    • Entscheidungshilfe
    • Alternative Bestattungsarten
    • Alle Bestattungsarten
  • Vorsorge
    • Treuhandkonto
    • Sterbegeldversicherung
    • Patientenverfügung
    • Vorsorgevollmacht
    • Vorsorge-Check
    • Vorsorgeordner
    • Persönliche Beratung per Live-Video
    • Alles zum Thema Vorsorge
  • Ratgeber
    • Knigge für die Trauerfeier
    • Musikauswahl für die Trauerfeier
    • Kondolenzratgeber
    • Trauersprüche
    • Kindern den Tod erklären
    • Alle Wiese-Ratgeber
  • Online-Services
    • Gedenken
    • Kundencenter
  • Über Wiese
      • Aktuelles und Veranstaltungen
      • Kundenstimmen
      • Unternehmenswerte
      • Qualitätsmanagement
      • Fachveranstaltungen
      • Unser Haus
      • Team
      • Jobs
      • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / Vorsorge2 / Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht stärkt Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst in gesunden Tagen die Vertrauensperson, die bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für Sie entscheidet und handelt. So vermeiden Sie im Ernstfall die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung und stärken Ihr Recht auf Selbstbestimmung.

Vertretungsbefugnis bei Bankangelegenheiten und in der Gesundheitssorge

Den Umfang der Vollmacht können Sie frei bestimmen. Mit einer Vorsorgevollmacht können sich zum Beispiel Ehepartner wechselseitige Vertretungsbefugnis nicht nur bei Bankangelegen­heiten, sondern auch in der Gesundheitssorge übertragen, etwa für die Einwilligung in Heilbehandlungen oder Operationen.

Häufig werden auch die eigenen Kinder zu Bevoll­mächtigten bestimmt; ein Verwandtschaftsverhältnis ist allerdings nicht Voraussetzung.

Sie können auch eine andere Person Ihres Vertrauens benennen. Damit der Bevollmächtigte für Sie handeln darf, ist es erforderlich, dass er das Original der Vorsorgevollmacht oder aber eine notariell beglaubigte Kopie vorweisen kann.

Nicht erst im Ernstfall

Grundgedanke bei einer Vorsorgevollmacht ist, dass sie nach Möglichkeit nicht erst im Ernstfall erteilt wird, sondern frühzeitig getroffen wird – in aller Ruhe und nach gründlicher Überlegung sämtlicher Umstände. Wie der Begriff andeutet, hat sie vorsorgenden Charakter und soll grundsätzlich erst dann zum Tragen kommen, wenn Sie, der Vollmachtgeber, nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten eigenständig wahrzunehmen.

Damit im Ernstfall so schnell wie möglich Kontakt zu Ihrem Bevollmächtigtem aufgenommen werden kann, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Hinweis immer dabei zu haben.

Weitere Themen

  • Vorsorge-Check
  • Patientenverfügung
  • Treuhandkonto
  • Sterbegeldversicherung
  • Kremationsverfügung
  • Erben und Vererben
  • Grabkauf zu Lebzeiten

Selbst gewählte Hilfe: Vollmacht hat Vorrang vor Betreuung

Wichtig zu wissen: Sollten Sie später wegen Krankheit oder aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sein, sich selbst um Ihre eigenen Angelegen­heiten zu kümmern, hat eine Vorsorgevollmacht als selbst gewählte Hilfe Vorrang vor der gerichtlich angeordneten Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers. Nicht nur bei der Erstellung, sondern auch zu anderen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Vorsorgevollmacht können Sie sich unter anderem von Notarinnen und Notaren, Anwältinnen und Anwälten, kommunalen Beratungsstellen oder auch von den anerkannten Betreuungsvereinen unterstützen lassen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Vorsorgevollmacht

Kann ich eine einmal getroffene Vollmacht auch wieder ändern?

Sie können die von Ihnen erstellte Vollmacht oder Verfügung jederzeit widerrufen. Für den Widerruf ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Wenn Sie Ihre Vollmacht zurückgezogen haben: Achten Sie darauf, sich das Original und eventuelle Kopien des unaktuell gewordenen Dokuments vom Bevollmächtigten aushändigen zu lassen.

Wann wird die Vollmacht wirksam?

Sofern Sie im Wortlaut der Vollmacht nichts anderes festgelegt haben, tritt sie in Kraft, sobald Sie sie unterzeichnet und Ihrer bevollmächtigten Vertrauensperson übergeben haben. Diese Person kann dann rechtlich wirksam für Sie tätig werden. Sinnvollerweise soll sie das natürlich erst dann tun, wenn Sie dies nicht mehr selbst können bzw. wenn Sie Ihrer Vertrauensperson die entsprechende Erlaubnis erteilen.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?

Damit Sie eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilen können, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein. Um eventuellen späteren Zweifeln, zum Beispiel von Gerichten, Ämtern oder Ärztinnen oder Ärzte, vorzubeugen, empfiehlt es sich, durch eine geeignete Person bezeugen zu lassen, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht bei völliger geistiger Gesundheit waren und die Vollmacht in Gegenwart des Zeugen unterzeichnet haben. Oft wird die Hausärztin oder der Hausarzt als Zeuge ausgewählt.

Welche Bereiche kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Sie können frei bestimmen, in welchen Angelegenheiten Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter Sie vertreten und was er für Sie regeln soll. Sie können die Vollmacht auf einzelne Bereiche beschränken, zum Beispiel auf die Verwaltung Ihrer Konten oder auf Vertragsangelegenheiten, etwa im Zusammenhang mit einem Umzug ins Altenwohnheim. Nicht in die Vorsorgevollmacht gehören Erbschaftsangelegenheiten. Diesen Bereich regeln Sie separat in Ihrem Testament.

Welche Bedeutung haben die Bevollmächtigungen zur Gesundheits- und zur Personensorge?

„Gesundheitssorge“ bedeutet: Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter ist befugt, in ärztliche Maßnahmen (Untersuchungen, Behandlungen, Medikamentenverschreibung) einzuwilligen oder sie zu untersagen. Das schließt auch die Einwilligung bzw. die Nichteinwilligung in risikoreiche Untersuchungen und Operationen ein. Wenn Sie auch eine Patientenverfügung verfasst haben, ist es sinnvoll, in der Vorsorgevollmacht festzulegen, dass die oder der Bevollmächtigte dazu befugt ist, auch Ihren dort erklärten Willen durchzusetzen.

„Personensorge“ bedeutet: Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter ist befugt, über Ihren Aufenthalt zu bestimmen; er kann also beispielsweise über Ihre Unterbringung in einem Heim entscheiden.

Wichtig: Wenn Sie diese Befugnisse auf Ihre Bevollmächtigte oder Ihren Bevollmächtigten übertragen möchten, müssen Sie das in Ihrer Vollmacht ausdrücklich erklären. Anders als früher deckt eine sogenannte Generalvollmacht diese Bereiche heute nicht mehr ab.

Welche Formvorschriften muss ich beachten?

Es ist unbedingt sinnvoll, die Vollmacht schriftlich abzufassen oder einen geeigneten Vordruck zu nutzen. Ein eigenhändig geschriebener und von Ihnen unterzeichneter Text wird sicher am wenigsten Zweifel an der Echtheit aufkommen lassen. Sie können die Vollmacht aber auch mit der Maschine oder am Computer erstellen oder von einer anderen Person erstellen lassen. Ort, Datum und Unterschrift sollten nicht fehlen.

Manche Kreditinstitute akzeptieren eine Vollmacht nur, wenn dafür ein spezielles Formblatt, die sogenannte Konto-/ Depotvollmacht, genutzt worden ist; Sie sollten sich erkundigen, wie Ihre Hausbank das handhabt.

Wie viele Bevollmächtigte kann ich einsetzen?

Sie können mehrere Personen als Bevollmächtigte einsetzen, zum Beispiel Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und das gemeinsame Kind, aber natürlich auch andere Personen Ihres Vertrauens. In diesem Fall müssen Sie bestimmen, ob die Bevollmächtigten nur gemeinschaftlich handeln dürfen oder jeder allein.

Was hier die bessere Variante ist, ist schwer zu sagen: Einerseits bietet die Bevollmächtigung nur gemeinsam vertretungsberechtigter Personen mehr Schutz gegen Missbrauch; andererseits kann es zu Problemen führen, wenn zum Beispiel eine von zwei gemeinsam vertretungsberechtigten Personen selbst verhindert oder nicht abkömmlich ist – unter Umständen kann dann eine wichtige Entscheidung, die Sie betrifft, nicht gefällt werden.

Wie bewahre ich die Vollmacht am besten auf?

Bei der Verwahrung Ihrer Vollmacht haben Sie mehrere Möglichkeiten. Sie können Sie das Original der bevollmächtigten Person aushändigen und dabei vereinbaren, dass nur im Ernstfall davon Gebrauch gemacht werden soll. Sie können aber natürlich auch die Vollmacht im Original bei sich zu Hause aufbewahren, bei Ihren anderen wichtigen Unterlagen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin. Ein großer Vorteil der Registrierung liegt darin, dass die Vollmacht bei Bedarf jederzeit, also auch im Notfall, gefunden wird – wichtig zum Beispiel, wenn für eine gefährliche, aber dringend erforderliche Operation eine Einwilligung benötigt wird.

Wie lange ist die Vollmacht gültig?

Wenn Sie in der Vollmacht ausdrücklich festlegen, dass Ihre Bevollmächtige oder Ihr Bevollmächtigter auch über Ihren Tod hinaus handlungsbefugt sein soll, kann das zum Beispiel die Nachlassregelung erleichtern. Sie können aber auch bestimmen, dass die Vollmacht mit Ihrem Tod erlischt.

Machen Sie jetzt den Vorsorge-Check!

Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung können das Leben radikal verändern. Deswegen ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen mit den Themen zu befassen, die am Ende des Lebens von großer Bedeutung sein können.

Wie weit sind Sie mit Ihren Vorsorge-Planungen?

Machen Sie jetzt den Vorsorge-Check!

Kontakt und Geschäftsstellen

Hauptgeschäftsitz

Baumschulenallee 32 /
Osterfelddamm
30625 Hannover

24 Stunden für Sie erreichbar!

0511 957857

Rückruf anfordern

Unsere Standorte

Berckhusenstraße 29
30625 Hannover

Altenbekener Damm 21 /
Stresemannallee
30173 Hannover

Lister Meile 49
30161 Hannover

Podbielskistraße 105
30177 Hannover

Garkenburgstraße 38
30519 Hannover

 
ZDH Zertifiziert
aeternitas Logo
Vorsorgevollmacht
kununu widget
Abschied Leben Slogan
© Wiese Bestattungen Hannover | Powered by klartxt
  • Link zu Facebook
  • Link zu Youtube
  • Link zu Xing
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website nutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzung der Webseite.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Alle Cookies annehmenEinstellungenAblehnen

Cookie und Datenschutz



Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Website verfügbaren Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, hat ihre Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Website. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und die Blockierung aller Cookies auf dieser Website erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren/abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, dass Sie immer wieder gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, dafür ein Cookie zu speichern. Es steht Ihnen frei, sich jederzeit abzumelden.

Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domäne gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen ist es uns nicht möglich, Cookies von anderen Domains anzuzeigen oder zu ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um uns zu helfen zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Nutzungserfahrung zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen können, ermöglichen wir Ihnen, diese hier zu sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark einschränken kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Map Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und Youtube Videoeinbettungen:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzbestimmungen nachlesen.

Datenschutzerklärung
Einstellungen sichernBenachrichtigung nur ausblenden