Witwenrente – finanzielle Sicherheit in einer schweren Zeit
Der Verlust eines Lebenspartners gehört zu den schmerzhaftesten Erfahrungen im Leben.
In dieser Zeit der Trauer müssen Hinterbliebene dennoch viele praktische Entscheidungen treffen – oft schneller, als es die Gefühle zulassen.
Eine der wichtigsten Fragen betrifft die finanzielle Zukunft: Wie soll es weitergehen, wenn das gemeinsame Einkommen plötzlich wegfällt?
Die Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung soll genau hier Unterstützung bieten. Sie hilft, den Wegfall des Partnereinkommens abzufedern und gibt Hinterbliebenen etwas mehr finanzielle Sicherheit. Doch viele Betroffene wissen nicht genau, welche Ansprüche ihnen zustehen und worauf sie achten müssen.
Die wichtigste Regel: Rechtzeitig beantragen
Ein häufiges Missverständnis:
Die Witwenrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – und das sollte möglichst zeitnah geschehen. Auch wenn es in der akuten Trauersituation schwerfällt, sich mit Formularen und Behördengängen zu beschäftigen: Je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller erhalten Sie die Unterstützung.
Große und kleine Witwenrente – was ist der Unterschied?
Die große Witwenrente
Anspruch auf die große Witwenrente haben Sie, wenn Sie mindestens 47 Jahre alt sind (diese Altersgrenze wird schrittweise angehoben), erwerbsgemindert sind oder ein Kind unter 18 Jahren erziehen. Die Rente beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente, die Ihr verstorbener Partner erhalten hätte. Wurde Ihre Ehe vor 2002 geschlossen und ist mindestens ein Partner vor 1962 geboren, erhöht sich der Satz sogar auf 60 Prozent. Die große Witwenrente wird unbefristet gezahlt – ein wichtiger Aspekt für Ihre langfristige Lebensplanung
Die kleine Witwenrente
Wenn Sie die Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllen, haben Sie Anspruch auf die kleine Witwenrente. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird bei Todesfällen nach 2011 für maximal 24 Monate gezahlt. Diese Regelung soll vor allem jüngeren Hinterbliebenen Zeit geben, sich beruflich neu zu orientieren.
Das Sterbevierteljahr – finanzielle Luft zum Atmen
Eine besondere Unterstützung bietet das sogenannte Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall erhalten Sie die Rente Ihres verstorbenen Partners in voller Höhe weitergezahlt – und zwar ohne Anrechnung Ihres eigenen Einkommens. Diese Regelung gibt Ihnen den nötigen finanziellen Spielraum, um in einer ohnehin belastenden Zeit die wichtigsten Dinge zu regeln.
Eigenes Einkommen wird angerechnet
Nach dem Sterbevierteljahr wird Ihr eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet – allerdings erst ab einem bestimmten Freibetrag. Dieser liegt aktuell bei etwa 1.000 Euro monatlich (der genaue Betrag wird jährlich angepasst). Nur wenn Ihr Einkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird die Witwenrente anteilig gekürzt. Sprechen Sie am besten mit einem Rentenberater, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Wir sind für Sie da
In der akuten Trauersituation ist es oft schwer, sich mit Anträgen und rechtlichen Vorgaben auseinanderzusetzen. Genau deshalb unterstützt Wiese Bestattungen Sie auch in diesen praktischen Fragen. Auf Wunsch stellen wir für unsere Kunden den Antrag für das Sterbevierteljahr und vermitteln Ihnen Beratungstermine mit den Versicherungsältesten der Rentenversicherung. So haben Sie einen Ansprechpartner, der sich kümmert – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.