• Link zu Facebook
  • Link zu Youtube
  • Link zu Xing
24 Stunden für Sie da: 0511 957857
Wiese Bestattungen Hannover
  • Bestattungsarten / Kosten
    • Baumbestattung
    • Feuerbestattung
    • Erdbestattung
    • Seebestattung
    • Entscheidungshilfe
    • Alternative Bestattungsarten
    • Alle Bestattungsarten
  • Vorsorge
    • Treuhandkonto
    • Sterbegeldversicherung
    • Patientenverfügung
    • Vorsorgevollmacht
    • Vorsorge-Check
    • Vorsorgeordner
    • Persönliche Beratung per Live-Video
    • Alles zum Thema Vorsorge
  • Ratgeber
    • Knigge für die Trauerfeier
    • Musikauswahl für die Trauerfeier
    • Kondolenzratgeber
    • Trauersprüche
    • Kindern den Tod erklären
    • Alle Wiese-Ratgeber
  • Online-Services
    • Gedenken
    • Kundencenter
  • Über Wiese
      • Aktuelles und Veranstaltungen
      • Kundenstimmen
      • Unternehmenswerte
      • Qualitätsmanagement
      • Fachveranstaltungen
      • Unser Haus
      • Team
      • Jobs
      • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Sie sind hier: Startseite1 / Aktuelles2 / Ratgeber3 / Wenn ein Mensch verstirbt – Die wichtigsten Fristen und Schritte

Wenn ein Mensch verstirbt – Die wichtigsten Fristen und Schritte

Wenn ein Mensch verstirbt – Die wichtigsten Fristen und Schritte

Beim Tod eines Menschen müssen viele Dinge zeitnah geregelt werden. Für Angehörige ist das in ihrer Trauer oft überfordernd. Ein Überblick über die wichtigsten Schritte kann hier Orientierung geben.

Die ersten Stunden nach dem Todesfall

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, sind folgende Schritte unmittelbar zu unternehmen:

  • Arzt benachrichtigen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Arzt, der den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen muss.
    Dies kann sein:
    • Der Hausarzt während der Sprechzeiten
    • Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117
    • In Notfällen der Rettungsdienst unter 112
  • Ruhe bewahren: Nehmen Sie sich Zeit, um den ersten Schock zu verarbeiten. Sie müssen nicht sofort alle Entscheidungen treffen.
  • Bestatter informieren: Wiese Bestattungen ist rund um die Uhr für Sie erreichbar unter 0511 957857 – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Die Zeit zu Hause – Abschied nehmen

In Niedersachsen dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden im Sterbehaus verbleiben. Diese Zeit können Sie nutzen, um:

  • In Ruhe persönlich Abschied zu nehmen
  • Nahe Angehörige zu informieren
  • Erste Gedanken zur Bestattung zu sammeln

Auf Wunsch richten wir eine mobile Kühlung ein, damit der Verstorbene würdevoll aufgebahrt werden kann. Diese Möglichkeit des Abschieds kann für den Trauerprozess sehr wertvoll sein.

Wichtige Dokumente für die Beurkundung

Für die standesamtliche Beurkundung des Todesfalls werden je nach Familienstand unterschiedliche Dokumente benötigt:

  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Personalausweis und Krankenkassenkarte des Verstorbenen



Zusätzlich werden immer benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Krankenkassenkarte des Verstorbenen



Weitere wichtige Unterlagen sind:

  • Versicherungsunterlagen (besonders Sterbegeldversicherungen)
  • Grabdokumente (falls ein Nutzungsrecht für eine vorhandene Grabstätte besteht)
  • Testament oder Bestattungsverfügung (falls vorhanden)



Empfehlung: Legen Sie alle gefundenen Dokumente in einer Mappe bereit. Falls wichtige Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.

Gesetzliche Fristen für die Bestattung

Nach niedersächsischem Bestattungsrecht gelten folgende verbindliche Fristen:

  • Eine Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen
  • Die Beisetzung muss spätestens 8 Tage nach Eintritt des Todes stattfinden
  • Bei einer Feuerbestattung verlängert sich die Frist um die Zeit der Einäscherung
  • Urnen müssen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden

Planung der Trauerfeier

Für eine würdevolle Trauerfeier sollten Sie folgende Vorlaufzeiten beachten:

  • Termine für Trauerfeiern sollten mindestens zwei Werktage vorher angemeldet werden
  • Die Friedhofsverwaltung benötigt Zeit für die Vorbereitung der Grabstelle
  • Bei kirchlichen Trauerfeiern ist die rechtzeitige Terminabsprache mit der Gemeinde wichtig
  • Für die Gestaltung von Traueranzeigen, Trauerkarten und Programmen sollten ebenfalls einige Tage eingeplant werden

Weitere wichtige Schritte nach dem Todesfall

Neben der Organisation der Bestattung sind weitere Angelegenheiten zu regeln:

Innerhalb der ersten Woche:

  • Arbeitgeber informieren: Bei Berufstätigen sollte der Arbeitgeber zeitnah informiert werden
  • Krankenversicherung benachrichtigen: Die Mitgliedschaft endet mit dem Todestag
  • Mietwohnung: Erben treten in das Mietverhältnis ein, besondere Kündigungsfristen beachten



Innerhalb eines Monats:

  • Banken und Finanzinstitute: Konten des Verstorbenen müssen gesperrt/umgeschrieben werden
  • Versicherungen informieren: Lebens-, Hausrat-, Haftpflicht- und andere Versicherungen
  • Abonnements und Mitgliedschaften kündigen: Zeitschriften, Vereine, etc.
  • Digitaler Nachlass: E-Mail-Konten, Social Media, Online-Banking, etc.



Innerhalb von drei Monaten:

  • Erbschein beantragen: Falls erforderlich für Vermögensübertragungen
  • Rentenversicherung kontaktieren: Für mögliche Hinterbliebenenrenten
  • Sterbegeld beantragen: Bei vorhandenen Ansprüchen

Wir sind für Sie da

Die Organisation einer Bestattung umfasst viele Aufgaben, die in einer emotional belastenden Zeit bewältigt werden müssen. Als erfahrenes Bestattungsunternehmen in Hannover übernehmen wir für Sie:

  • Die würdevolle Versorgung des Verstorbenen
  • Die Überführung
  • Alle notwendigen Behördengänge
  • Die Beantragung von Leistungen wie Sterbegeld
  • Die Organisation der Trauerfeier nach Ihren Wünschen
  • Die Beratung zu verschiedenen Bestattungsformen

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar unter der Rufnummer 0511 957857 – auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir nehmen uns Zeit für Sie, beraten Sie einfühlsam und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss ich tun, wenn jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim verstirbt?

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Tod von den diensthabenden Ärzten festgestellt. Die Einrichtung bewahrt den Verstorbenen auf, bis Sie beispielsweise unser Haus beauftragt haben – dann kümmern wir uns um alles Weitere.

Muss ich persönlich zum Standesamt gehen?

Nein, als Teil unseres Services übernehmen wir alle notwendigen Behördengänge für Sie, einschließlich der Anmeldung des Sterbefalls beim Standesamt. Sie müssen uns lediglich die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen.

Was kostet eine Bestattung in Hannover?

Die Kosten variieren je nach Art der Bestattung und individuellen Wünschen. Wir bieten transparente Kostenvoranschläge und beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten passend zu Ihrem Budget. Grundsätzlich setzen sich die Kosten zusammen aus den Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren, Trauerfeier und weiteren Dienstleistungen.

Welche Bestattungsformen sind in der Region Hannover möglich?

In der Region Hannover sind verschiedene Bestattungsformen möglich, darunter:

  • Erdbestattung in Einzel- oder Familiengräbern
  • Feuerbestattung mit verschiedenen Beisetzungsoptionen für die Urne
  • Baumbestattungen in speziellen Waldarealen
  • See- und Naturbestattungen
  • Anonyme Bestattungen

Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten und regionalen Besonderheiten.

Kann ich eine Bestattung im Voraus planen und bezahlen?

Ja, die Vorsorge für die eigene Bestattung ist möglich und sinnvoll. Wir bieten Beratungen zur Bestattungsvorsorge an und können gemeinsam mit Ihnen alle Details planen und finanziell absichern. Dies entlastet Ihre Angehörigen und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.

Was ist zu tun, wenn der Todesfall im Ausland eintritt?

Bei einem Todesfall im Ausland sind besondere Formalitäten zu beachten. Kontaktieren Sie uns umgehend – wir organisieren die Überführung und klären alle notwendigen formellen Schritte mit den Behörden im In- und Ausland.

Wie lange dauert es, bis ich die Sterbeurkunden erhalte?

In der Regel stellt das Standesamt die Sterbeurkunden innerhalb weniger Werktage nach der Anmeldung des Sterbefalls aus. Als Teil unseres Services holen wir diese für Sie ab und händigen sie Ihnen aus.

Kann ich persönliche Gegenstände mit in den Sarg geben?

Ja, persönliche Erinnerungsstücke können in den meisten Fällen mit in den Sarg gegeben werden. Bei einer Feuerbestattung gibt es jedoch Einschränkungen bezüglich bestimmter Materialien. Wir beraten Sie gerne, welche Gegenstände geeignet sind.

Inhalt

Auch interessant

  • Kondolenzratgeber
  • Knigge für die Trauerfeier
  • Kündigungen im Trauerfall
  • Patientenverfügung
  • Sterbegeldversicherung
  • Treuhandkonto
  • Vorsorge-Check

Aktuelle Ratgeber

  • Digitale Spuren – ein oft unterschätztes Thema
    Digitale Spuren – ein oft unterschätztes Thema1. Mai 2026 - 8:00
  • Kind liegt auf einem Bett und schaut auf das iPad.
    Wenn Kinder digital trauern1. April 2026 - 8:00
  • Selbstbestimmt vorsorgen – wichtiges Thema gerade für Alleinstehende
    Selbstbestimmt vorsorgen – wichtiges Thema gerade für Alleinstehende1. März 2026 - 8:00
  • Nach einem Trauerfall zurück ins Arbeitsleben finden
    Nach einem Trauerfall zurück ins Arbeitsleben finden1. Februar 2026 - 8:00
  • Witwenrente
    Witwenrente – finanzielle Sicherheit in einer schweren Zeit1. Januar 2026 - 8:00
  • Digitaler Nachlass – Was passiert mit E-Mails, Social Media und Online-Konten?
    Digitaler Nachlass – Was passiert mit E-Mails, Social Media und Online-Konten?1. Dezember 2025 - 8:00
  • Rheinland-Pfalz geht voran: Mehr Freiheit bei der letzten Ruhe
    Rheinland-Pfalz geht voran: Mehr Freiheit bei der letzten Ruhe1. November 2025 - 8:00
  • Wer kümmert sich, wenn ich keinen mehr habe? Vorsorge für den letzten Weg
    Wer kümmert sich, wenn ich keinen mehr habe? Vorsorge für den letzten Weg1. Oktober 2025 - 8:00
  • Wenn Eltern ins Pflegeheim kommen – die Frage nach dem Bestatter
    Wenn Eltern ins Pflegeheim kommen – die Frage nach dem Bestatter1. September 2025 - 8:00
  • Ehrenamt in der Sterbebegleitung – Menschen auf ihrem letzten Weg begleiten
    Ehrenamt in der Sterbebegleitung – Menschen auf ihrem letzten Weg begleiten1. August 2025 - 8:00
Abschied Leben Slogan
© Wiese Bestattungen Hannover | Powered by klartxt
  • Link zu Facebook
  • Link zu Youtube
  • Link zu Xing
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Link to: Vermögen intelligent weitergeben – Freibeträge richtig nutzen Link to: Vermögen intelligent weitergeben – Freibeträge richtig nutzen Vermögen intelligent weitergeben – Freibeträge richtig nutzen Vermögen intelligent weitergeben – Freibeträge richtig nutzen Link to: Wenn während des Urlaubs ein Trauerfall eintritt – Vorsorge gibt Sicherheit Link to: Wenn während des Urlaubs ein Trauerfall eintritt – Vorsorge gibt Sicherheit Wenn während des Urlaubs ein Trauerfall eintritt – Vorsorge gibt Sicherheit Wenn während des Urlaubs ein Trauerfall eintritt – Vorsorge gibt Sicherh...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Website nutzt Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzung der Webseite.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Alle Cookies annehmenEinstellungenAblehnen

Cookie und Datenschutz



Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Website verfügbaren Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, hat ihre Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Website. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und die Blockierung aller Cookies auf dieser Website erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren/abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, dass Sie immer wieder gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, dafür ein Cookie zu speichern. Es steht Ihnen frei, sich jederzeit abzumelden.

Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domäne gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen ist es uns nicht möglich, Cookies von anderen Domains anzuzeigen oder zu ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um uns zu helfen zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Nutzungserfahrung zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:

.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen können, ermöglichen wir Ihnen, diese hier zu sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark einschränken kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Map Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und Youtube Videoeinbettungen:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzbestimmungen nachlesen.

Datenschutzerklärung
Einstellungen sichernBenachrichtigung nur ausblenden