Wenn während des Urlaubs ein Trauerfall eintritt – Vorsorge gibt Sicherheit
Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger ist eine herausfordernde Aufgabe, die viel Kraft und Energie erfordert. Urlaub und Erholung sind daher besonders wichtig, um diese anspruchsvolle Aufgabe langfristig bewältigen zu können. Dennoch fällt es vielen schwer, tatsächlich zu verreisen – aus Sorge, während ihrer Abwesenheit könnte der Angehörige versterben.
Mit einer guten Vorbereitung und den richtigen Ansprechpartnern können Sie jedoch mit mehr Gelassenheit in den Urlaub fahren. Im Folgenden erfahren Sie, welche Schritte Sie vor Ihrer Abreise erledigen sollten und wie im Ernstfall der Ablauf ist.
Erste Ansprechpartner im Trauerfall: Das Pflegeheim
Das Pflegeheim ist in der Regel der erste Ansprechpartner bei einem Todesfall. Die Mitarbeiter sind geschult im Umgang mit solchen Situationen und wissen, welche Schritte zu unternehmen sind.
Das Pflegeheim benachrichtigt im Todesfall:
- Den Arzt zur Feststellung des Todes: Ein Arzt muss den Tod offiziell feststellen und einen Totenschein ausstellen.
- Die in der Bewohnerakte angegebenen Angehörigen: Hierfür werden die hinterlegten Kontaktdaten verwendet.
- Auf Wunsch auch einen Seelsorger: Falls dies vorher vereinbart wurde oder vom Verstorbenen gewünscht war.
Die Mitarbeiter des Pflegeheims kümmern sich nach einem Todesfall um die erste würdevolle Versorgung des Verstorbenen.
Je nach Absprache kann der Verstorbene noch einige Zeit im vertrauten Zimmer bleiben. Dies ermöglicht anderen Heimbewohnern und dem Personal, sich zu verabschieden. Viele Pflegeheime verfügen auch über eigene Aufbahrungsräume, in denen der Verstorbene bis zur Überführung verbleiben kann.
Wichtige Vorbereitungen vor Ihrer Abreise
Damit im Ernstfall alles reibungslos ablaufen kann, sollten Sie vor Ihrer Abreise einige wichtige Punkte mit dem Pflegeheim klären:
Kontaktdaten und Erreichbarkeit
- Wer soll im Todesfall informiert werden? Hinterlegen Sie aktuelle Kontaktdaten der zu benachrichtigenden Personen.
- Unter welchen Nummern sind Sie im Urlaub erreichbar? Geben Sie Ihre Mobilnummer und gegebenenfalls die Telefonnummer Ihrer Unterkunft an.
- Gibt es weitere Ansprechpartner vor Ort? Benennen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrer Abwesenheit erste Entscheidungen treffen kann.
Bestattungsvorsorge
- Welches Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden? Hinterlegen Sie Ihre Wünsche schriftlich.
- Gibt es bereits eine Bestattungsvorsorge? Informieren Sie das Pflegeheim darüber.
- Welche Wünsche hat der Angehörige geäußert? Halten Sie diese schriftlich fest.
Dokumente und persönliche Gegenstände
- Wo sind wichtige Dokumente hinterlegt? Informieren Sie Vertrauenspersonen über den Aufbewahrungsort von Ausweisdokumenten, Versicherungsunterlagen etc.
- Wie soll mit persönlichen Gegenständen verfahren werden? Klären Sie, ob diese bis zu Ihrer Rückkehr im Zimmer bleiben können.
- Wer kümmert sich um die Zimmerauflösung? Besprechen Sie mit dem Heim, welche Fristen hierfür gelten.
Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens aus der Ferne
Wichtig zu wissen: Das Pflegeheim darf zwar das gewünschte Bestattungsinstitut informieren, der eigentliche Bestattungsauftrag kann jedoch nur durch einen Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erteilt werden. Dies schließt bereits die Überführung aus dem Pflegeheim ein.
So funktioniert die Beauftragung, wenn Sie im Urlaub sind:
- Telefonische Erstbeauftragung: In den meisten Fällen reicht zunächst eine telefonische Beauftragung aus. So kann das Bestattungsunternehmen aktiv werden und den Verstorbenen in seine Obhut nehmen.
- Detaillierte Absprachen: Die weiteren Details zur Bestattung können in Ruhe telefonisch oder nach Ihrer Rückkehr besprochen werden.
- Schriftliche Bestätigung: Die formelle schriftliche Bestätigung des Auftrags kann nachgereicht werden.
- Digitale Möglichkeiten: Viele Bestattungsunternehmen bieten heute auch die Möglichkeit, Dokumente elektronisch zu übermitteln und zu unterschreiben.
Praktische Vorsorge treffen: Checkliste
Um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, sollten Sie bereits im Vorfeld einige wichtige Punkte regeln:
Dokumente und Verfügungen
Wichtige Dokumente zentral aufbewahren:
Hinterlegen Sie an einem bekannten Ort:
- Personalausweis/Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls vorhanden)
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Versicherungsunterlagen
- Testament (falls vorhanden)
Bestattungsvorsorge treffen:
Eine schriftliche Bestattungsvorsorge gibt Sicherheit für alle Beteiligten. Darin können Sie festhalten:
- Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung)
- Gewünschte Grabstätte
- Gestaltung der Trauerfeier
- Musikalische Wünsche
- Textliche Gestaltung der Traueranzeige und -karten
Vollmachten erteilen:
Bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die in Ihrer Abwesenheit Entscheidungen treffen darf.
Absprachen mit dem Pflegeheim
- Klare Regelungen für persönliche Gegenstände: Besprechen Sie mit dem Heim, wie mit Wertgegenständen, Erinnerungsstücken und anderen persönlichen Habseligkeiten verfahren werden soll.
- Zimmerauflösung planen: Legen Sie fest, wer sich im Ernstfall um die Zimmerauflösung kümmert und klären Sie die geltenden Fristen.
- Nachrichten an Mitbewohner: Überlegen Sie, ob und wie Mitbewohner im Pflegeheim über Ihren Urlaub informiert werden sollen.
Versicherungsschutz prüfen
- Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: Diese Versicherungen können sinnvoll sein, um finanziellen Schaden bei einem notwendigen Reiseabbruch zu vermeiden. Achten Sie darauf, dass Todesfälle naher Angehöriger im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
- Versicherungsunterlagen mitnehmen: Nehmen Sie die wichtigsten Versicherungsinformationen in Kopie mit in den Urlaub.
Zeitliche und organisatorische Aspekte nach einem Todesfall
Nach einem Todesfall im Pflegeheim gibt es einige zeitliche und organisatorische Aspekte zu beachten:
Vertragliche Regelungen
- Ende des Heimvertrags: Der Heimvertrag endet in der Regel mit dem Todestag.
- Zimmerräumung: Das Zimmer muss innerhalb einer vereinbarten Frist geräumt werden. Diese Frist beträgt meist zwischen drei und 14 Tagen nach dem Todesfall.
- Rückerstattung von Heimkosten: Bereits gezahlte Heimkosten werden für die Zeit nach dem Todestag anteilig zurückerstattet.
Praktische Handhabung
- Kulanz bei der Zimmerräumung: Die meisten Pflegeheime zeigen Verständnis für besondere Situationen wie Ihre Urlaubsabwesenheit. Eine gründliche Zimmerauflösung kann in vielen Fällen auch nach Ihrer Rückkehr erfolgen.
- Zwischenlagerung von persönlichen Gegenständen: Sprechen Sie vorab mit dem Pflegeheim über die Möglichkeit, persönliche Gegenstände vorübergehend zu lagern.
- Umgang mit wertvollen Gegenständen: Wertgegenstände sollten gesondert und sicher aufbewahrt werden. Klären Sie, ob diese im Safe des Heims verwahrt werden können, bis Sie zurück sind.
Die emotionale Dimension: Umgang mit der Nachricht im Urlaub
Die Nachricht vom Tod eines Angehörigen während des Urlaubs ist emotional besonders belastend. Sie befinden sich in einer ungewohnten Umgebung, fernab Ihrer gewohnten Unterstützungssysteme.
Einige Hinweise zum Umgang mit dieser Situation:
- Nehmen Sie sich Zeit zum Verarbeiten: Die erste Reaktion ist oft Schock und Überforderung. Geben Sie sich Zeit, die Nachricht zu verarbeiten.
- Wägen Sie ab, ob eine sofortige Rückreise notwendig ist: In vielen Fällen kann das Bestattungsunternehmen alle notwendigen Schritte in die Wege leiten, sodass Sie Ihren Urlaub nicht überstürzt abbrechen müssen.
- Suchen Sie Unterstützung: Beziehen Sie Ihre Reisebegleiter in die Situation ein und suchen Sie deren Unterstützung.
- Nutzen Sie professionelle Hilfe: Bei Bedarf können Sie auch von unterwegs telefonisch Trauerbegleitung in Anspruch nehmen.
Vorbereitung gibt Sicherheit
Die Sorge, dass ein Angehöriger während des eigenen Urlaubs versterben könnte, ist verständlich. Mit einer guten Vorbereitung können Sie jedoch zur Ruhe kommen und Ihre wohlverdiente Erholungszeit genießen. Das Wissen, dass im Ernstfall alle notwendigen Schritte eingeleitet werden und vertrauenswürdige Personen und Institutionen zur Seite stehen, kann sehr entlastend wirken.
Denken Sie daran: Ihre eigene Erholung ist wichtig, um die Kraft für die Betreuung und Begleitung Ihrer Angehörigen zu bewahren. Eine gute Vorsorge ermöglicht es Ihnen, mit ruhigerem Gewissen in den Urlaub zu fahren – zum Wohle aller Beteiligten.