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Sie sind hier: Startseite1 / Ratgeber2 / Kündigungen im Trauerfall

Kündigungen im Todesfall

Zu den vielen Aufgaben der Angehörigen bei einem Todesfall gehört es, sich um die Verträge zu kümmern, die die oder der Verstorbene zu Lebzeiten abgeschlossen hatte. Manche müssen gekündigt oder abgeändert werden, bei anderen genügt es, die jeweils zuständigen Stellen zu informieren.

Die Wohnung kündigen

Wenn die oder der Verstorbene allein stehend und alleinige oder alleiniger Wohnungsmieter war, haben die Angehörigen die Möglichkeit, die Wohnung zu übernehmen oder sie innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht steht allerdings auch der Vermieterin oder dem Vermieter zu.

Eine Angehörige oder ein Angehöriger, der selber auch in der Wohnung lebt, kann in den Mietvertrag eintreten, wenn er von dem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen will. Der Mietvertrag läuft dann ganz normal weiter. Wichtig: Bei einer Kündigung der Wohnung auch gleich Wasser, Strom, Rundfunkbeitrag, Telefon und ggf. Internet abmelden!

Download Musterbrief Kündigung Mietvertrag (Word-Dokument)
Download Musterbrief Kündigung Strom/Gas/Wasser (Word-Dokument)

Versicherungen

Gesetzliche und private Krankenversicherungen enden mit dem Tod der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Der Tod muss der Krankenkasse gemeldet und die Versichertenkarte abgegeben werden. Dies erledigen wir im Rahmen unseres Formalitätenservice. Wichtig: Wenn Sie über die Verstorbene oder den Verstorbenen beitragsfrei mitversichert waren, müssen Sie sich innerhalb von zwei Monaten bei der entsprechenden Kasse melden, um den Vertrag fortzuführen. Sie können sich natürlich auch für die Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse entscheiden.

Sollten Lebensversicherungen vorhanden sein, muss der Todesfall umgehend beim Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Benötigt werden der Versicherungsschein im Original sowie eine Sterbeurkunde. Wichtig: Original-Dokumente am besten immer per Einschreiben-Rückschein versenden!

Eine private Haftpflichtversicherung dagegen muss nicht gekündigt werden, sie endet automatisch mit dem Tod der oder des Versicherten (sofern es sich nicht um eine Familienversicherung handelt). Eine formlose Benachrichtigung des Versicherungsunternehmens reicht aus. Wichtig: Es empfiehlt sich, diese Meldung zeitnah abzugeben, da die Höhe der Rückzahlung des anteiligen Jahresbeitrags ab dem Tag der Meldung berechnet wird.

Download Musterbrief Kündigung Versicherungen (Word-Dokument)

Rente

Hat die oder der Verstorbene Rente bezogen, muss diese abgemeldet werden. Dafür ist die Sterbeurkunde erforderlich. Das Besorgen der Sterbeurkunde und die Abmeldung der Rente übernehmen wir im Rahmen des Formalitätenservice. Ebenso die Beantragung des sogenannten Sterbevierteljahres, mit dem Ehepartnerin oder Ehepartner drei Monatsrenten des verstorbenen Ehegatten zur Überbrückung bis zur Witwen- oder Witwerrente erhalten. Diese wird direkt bei der Rentenstelle oder mit Hilfe eines ehrenamtlichen Versicherungsältesten beantragt. Geschiedene Paare mit Kindern können ggf. Erziehungsrente beantragen. Anspruch auf Waisenrente besteht bis zur Volljährigkeit oder bis zum 27. Lebensjahr während einer Ausbildung, der Ableistung eines Freiwilligendienstes in Deutschland oder für den Fall, dass aufgrund einer Behinderung der selbstständige Unterhalt nicht möglich ist.

Bankkonto

Im Todesfall wird das Bankkonto automatisch in ein sogenanntes Nachlasskonto umgewandelt, eine Kündigung ist nicht erforderlich. Wichtig: Lastschriftaufträge sowie vor dem Tod beauftragte Überweisungen werden weiter durchgeführt. Bis die Abwicklung des Erbes vollzogen ist, bleibt das Konto ansonsten gesperrt. Liegt der Erbschein vor, können die Erbinnen und Erben über das Konto verfügen und es auch auflösen.

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Den digitalen Nachlass abwickeln

Das Internet gehört heute zum Alltag. Wer im Web aktiv ist, hinterlässt dort Spuren, die im Sterbefall einen oft unüberschaubaren „digitalen Nachlass“ bilden. Der geht laut Gesetz mit allen Rechten und Pflichten an die Erbinnen und Erben über. Und denen können unter Umständen erhebliche Kosten entstehen, wenn etwa im Internet abgeschlossene Abo-Verträge noch nach dem Tode weiterlaufen. Für alle Kundinnen und Kunden, die sich um den Nachlass ihrer oder ihres Verstorbenen kümmern, bietet das Haus Wiese mit dem Online-Formalitätenservice einen sicheren und komfortablen Service zur Abwicklung des digitalen Erbes an.

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