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Sie sind hier: Startseite1 / Vorsorge2 / Kremationsverfügung

Die Kremationsverfügung: Willensbekundung zur Feuerbestattung

Erd- oder Feuerbestattung? Wenn der Wille des Verstorbenen in diesem Punkt unbekannt war, kann es zu Streitigkeiten in der Familie kommen. Die Willensbekundung zur Feuerbestattung, auch Kremationsverfügung genannt, vermeidet das.

Auf einen Blick

  • Der Wille zur Einäscherung muss eindeutig und unmissverständlich formuliert sein, zum Beispiel durch den Satz: „Ich wünsche, dass meine sterblichen Überreste eingeäschert werden.“
  • Die eigenhändige Unterschrift gilt als Nachweis, dass die getroffenen Verfügungen dem Willen des Verfassers entsprechen und bei klarem Verstand und ohne Zwang entstanden sind.
  • Wenn ein Vordruck verwendet wird, kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen Zeugen unterschreiben zu lassen; das kann ein Angehöriger sein oder zum Beispiel auch der Hausarzt.
  • Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich.
  • Liegt keine Willensbekundung des Verstorbenen vor, sind die totenfürsorgeberechtigten Angehörigen dafür zuständig, die Entscheidungen zur Bestattung zu treffen.

Die Angehörigen beim Verfassen der Verfügung einbeziehen

Eine Kremationsverfügung ist auf jeden Fall sinnvoll und sollte mit den Angehörigen gemeinsam besprochen werden. Vor allem dann, wenn in der Verfügung eine bestimmte Bestattungsform genannt wird, bei der es – wie zum Beispiel bei der Seebestattung oder auch bei der anonymen Beisetzung auf dem Friedhof – keine Grabstätte gibt, die später als Ort des Gedenkens und der Erinnerung besucht werden kann.

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