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Die Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn die Eltern versterben?

Die Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn die Eltern versterben?

Ein schwerer Unfall oder ein anderer harter Schicksalsschlag: Immer wieder kommt es vor, dass minderjährige Kinder gleich beide Eltern verlieren. Wer soll sich künftig um sie kümmern? Das entscheidet in aller Regel das Familiengericht. Doch Eltern können auch eine sogenannte Sorgerechtsverfügung aufsetzen. Darin benennen sie einen Vormund, dem das Sorgerecht für die Kinder übertragen werden soll, wenn die Eltern versterben. Der Vormund muss volljährig und mit der Benennung einverstanden sein. Außerdem können die Eltern Personen nennen, die auf keinen Fall das Sorgerecht bekommen sollen; die Gründe für den Ausschluss sollten dargelegt werden und plausibel sein.

An diesen elterlichen Wünschen muss sich das Familiengericht grundsätzlich orientieren, kann aber bei berechtigtem Zweifel auch davon abweichen, wenn es die benannte Person für ungeeignet hält. Zum Beispiel, wenn ein Vormund benannt wurde, der gebrechlich geworden ist, sodass er sich nicht mehr um die Kinder kümmern kann. Haben die Kinder das 14. Lebensjahr erreicht, steht ihnen bei der Bestellung des Vormunds ein Mitspracherecht zu.

Die Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn die Eltern versterben?

Wichtig: Sorgerechtsverfügung handschriftlich verfassen

Damit eine Sorgerechtsverfügung rechtsgültig ist, muss sie bestimmte formale Anforderungen erfüllen: Sie muss persönlich und handschriftlich abgefasst, datiert und mit Vor- und Nachnamen beider Elternteile unterschrieben sein. Eine am Computer erstellte Verfügung reicht auch bei eigenhändiger Unterschrift nicht aus. Entsprechende Vorlagen aus dem Internet  sind deshalb auch höchstens als Formulierungshilfe zu empfehlen. Am sinnvollsten ist es aber auf jeden Fall, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer Notarin oder einem Notar beraten zu lassen, insbesondere, wenn zusätzliche Entscheidungen getroffen werden sollen.

Formulierungsbeispiel für eine Sorgerechtsverfügung

Sorgerechtsverfügung

Für den Fall, dass nach unserem Tod eine Vormundschaft für unser minderjähriges Kind (Vorname und Name, Geburtsdatum) angeordnet wird, benennen wir als Vormund (Vorname und Name, Geburtsdatum).

Keinesfalls soll (Vorname und Name, Geburtsdatum) als Vormund eingesetzt werden; der Grund für diese Entscheidung sind schwerwiegende persönliche Differenzen, außerdem besteht bereits seit Jahren kein Kontakt mehr.

(Ort, Datum und Unterschriften beider Elternteile)

Vormundschaft in der Sorgerechtsverfügung aufteilen

Die Sorgerechtsverfügung betrifft die Personensorge (also das Handeln zum Wohl der minderjährigen Kinder zum Beispiel bei Pflege, Erziehung, Förderung, Ausbildung usw.) und die Vermögenssorge (also den Erhalt, die Mehrung und die sachgerechte Nutzung des Kindesvermögens). Die Eltern können Personen- und Vermögenssorge zusammen auf eine Person übertragen oder auf verschiedene Personen aufteilen.

Formulierungsbeispiel für eine aufgeteilte Sorgerechtsverfügung

Sorgerechtsverfügung

Für den Fall, dass nach unserem Tod eine Vormundschaft für unsere Kinder (Vorname und Name, Geburtsdaten) angeordnet wird, bestimmen wir für den Aufgabenkreis Personensorge als Vormund (Vorname und Name, Geburtsdatum). Für den Aufgabenkreis Vermögenssorge benennen wir als Vormund (Vorname und Name, Geburtsdatum).

(Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils)

Diese Verfügungen sind auch mein letzter Wille.

(Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils)

Ersatz benennen

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Sorgerechtsverfügung als Vormund benannte Person im Ernstfall für diese Aufgabe nicht mehr geeignet ist, weil sie sich zum Beispiel aus Altersgründen nicht mehr dafür gewachsen fühlt. Die Eltern haben deshalb die Möglichkeit, in der Sorgerechtsverfügung eine Ersatzperson zu bestellen. Natürlich sollten sie auch hier vorab das Einverständnis einholen.

Die Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn die Eltern versterben?

Wirksamkeit der Verfügung

Eine Sorgerechtsverfügung wird im Ernstfall sofort wirksam. Deshalb sollte sie auf jeden Fall gut aufbewahrt werden, damit das Familiengericht unmittelbar nach dem Tod der Eltern von ihr Kenntnis bekommt – zum Beispiel zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten bei der Notarin oder dem Notar. Man kann sie natürlich auch der Person übergeben, die in der Verfügung als Vormund genannt ist. Ebenso besteht die Möglichkeit zur Verwahrung beim Familiengericht; dies ist allerdings gebührenpflichtig.

Die Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn die Eltern versterben?

Sorgerechtsverfügung eines alleinerziehenden Elternteils

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt hatten, erhält der überlebende Elternteil automatisch die elterliche Sorge. Eine besondere Regelung in der gemeinsamen Sorgerechtsverfügung ist also nicht erforderlich.

Anders sieht es aus, wenn das Sorgerecht lediglich bei einem Elternteil liegt. Wenn dieser verstirbt oder infolge einer schweren Erkrankung die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, nimmt das Familiengericht eine sogenannte Kindeswohlprüfung vor und überträgt das Sorgerecht an den anderen Elternteil, sofern nichts dagegen spricht.

Sollte dieser andere Elternteil allerdings keine Verantwortung für das gemeinsame Kind übernehmen wollen oder können, wird das Sorgerecht nicht übertragen, es wird vielmehr ein Vormund bestellt.

Wenn der alleinerziehende Elternteil allerdings grundsätzlich nicht möchte, dass das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übergeht, kann dies zu Lebzeiten ebenfalls in einer Sorgerechtsverfügung schriftlich festgehalten werden. Für die Rechtsgültigkeit sind auch hier die bereits erwähnten formalen Anforderungen zu beachten. Außerdem ist eine ausführliche und stichhaltige Begründung erforderlich, aus der hervorgeht, weshalb es nicht im Sinne des Kindeswohl ist, wenn das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen wird. Auch hier ist eine anwaltliche oder notarielle Beratung unbedingt sinnvoll.

Die Sorgerechtsverfügung: Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn die Eltern versterben?

Zu unterscheiden: Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht

Neben der Sorgerechtsverfügung gibt es auch die Sorgerechtsvollmacht. Während bei der Verfügung die Bestimmungen an den Tod der Eltern gekoppelt sind, wird in der Sorgerechtsvollmacht festgelegt, wer sich um die Kinder zu Lebzeiten der Eltern kümmern soll, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sind, zum Beispiel infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Damit eine Sorgerechtsvollmacht rechtswirksam ist, muss sie widerruflich sein; das sollte beim Erstellen beachtet werden.

Bitte beachten Sie: Die hier zusammengestellten allgemeinen Informationen ersetzen auf keinen Fall die fundierte rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall!

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