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Häufig gestellte Fragen und Antworten

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Wieso muss man eine Grabstelle nachkaufen, wenn man sie schon erworben hat?

Der Begriff „Kauf“ einer Grabstelle ist irreführend. Vielmehr mietet die Nutzerin oder der Nutzer eine Grabstelle für in der Regel zwanzig Jahre von der Friedhofsverwaltung und bezahlt hierfür die Friedhofsgebühren im Voraus. Je nach Art der Grabstelle kann nach der ersten Beisetzung eine weitere Beisetzung auf der Grabstätte erfolgen. In diesem Fall muss die Laufzeit des Grabes (also die bereits „abgelaufenen“ Miet-Jahre) nacherworben werden, sodass die Gesamtlaufzeit wieder zwanzig Jahre beträgt.

Mehr zum Thema Grabkauf zu Lebzeiten

Ein Todesfall ist eingetreten. Wie lange dauert es, bis ich bei Wiese den Termin für ein Beratungsgespräch bekomme?

Sie können sich rund um die Uhr an uns wenden; wir sind jederzeit für Sie da. Es ist völlig ausreichend, wenn Sie die Einzelheiten der Bestattung am nächsten oder übernächsten Tag nach dem Todestag mit uns besprechen. Nehmen Sie sich Zeit – ein solches Gespräch kann zwei Stunden oder auch länger dauern. Wenn es für Sie weniger belastend ist, können wir uns auch gerne mehrmals zum Gespräch zusammensetzen.

Kommen Sie zum Beratungsgespräch auch ins Haus?

Auf Wunsch kommen wir zum Beratungsgespräch auch zu Ihnen nach Hause. Empfehlen würden wir Ihnen aber den Besuch einer unserer Geschäftsstellen: Hier haben wir die besten Möglichkeiten, um Sie zu allen Details der Bestattung zu beraten.

Was muss bei der Kleidung beachtet werden, die für die Verstorbene oder den Verstorbenen bereitgelegt werden soll?

Weder bei der Erdbestattung noch bei der Feuerbestattung gibt es gegenwärtig Vorschriften zur Kleidung des Verstorbenen.

Ich fahre in den Urlaub. Wie kann ich vorsorgen, wenn meinem Angehörigen etwas passiert?

Viele Menschen haben Sorge, dass während ihres Urlaubes ein Angehöriger, der beispielsweise im Seniorenheim gepflegt wird, versterben könnte. Wir helfen Ihnen in diesen Fällen, indem wir die wichtigsten Eckpunkte für den Sterbefall festhalten. Sollte der Sterbefall während Ihrer Abwesenheit eintreten, werden wir automatisch vom Pflegeheim oder einer anderen Ansprechpartnerin oder einem anderen Ansprechpartner informiert, nehmen die Überführung vor, leiten die Formalitäten beim Standesamt ein und bereiten alles für Sie vor.

Wie hoch sind die Kosten einer Erd-/ Feuerbestattung?

Darüber informieren wir Sie im Bereich Bestattungskosten.

Werden im Krematorium mehrere Verstorbene auf einmal eingeäschert?

Nein, im Krematorium wird jeder oder jeder Verstorbene einzeln eingeäschert. Vor der Einäscherung wird auf jeden Sarg ein Schamott-Stein mit einer laufenden Nummer gelegt, die dem Verstorbenen zugeordnet ist. Dieser Stein befindet sich am Ende der Einäscherung bei der Asche der oder des Verstorbenen und wird auch mit in die Urne gelegt. Auf diese Weise lässt sich die Asche der oder dem Verstorbenen stets zuordnen.

Wie lange dauert es bis zur Einäscherung und Urnenbeisetzung?

Zurzeit sollten Sie in Hannover bis zur Einäscherung und Urnenbeisetzung mit etwa zwölf Tagen rechnen. Vor der Einäscherung besorgen wir die erforderlichen Dokumente vom Standesamt, nehmen Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf und terminieren die sogenannte zweite Leichenschau mit der Amtsärztin oder dem Amtsarzt.

Welche Dokumente werden im Sterbefall benötigt?

Benötigt werden auf jeden Fall die aktuellen Personenstandsurkunden; das sind

  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde der Ehepartnerin oder des Ehepartners
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

außerdem:

  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungsunterlagen
  • Todesbescheinigung von der Ärztin oder vom Arzt
  • Grabdokumente (Urkunden zum Nutzungsrecht vorhandener Grabstätte)

Sollten wichtigen Unterlagen nicht auffindbar sein, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.

Wann bekomme ich die Sterbeurkunden?

Die Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt in der Regel fünf bis zehn Werktage, je nachdem, wann die letzten erforderlichen Personenstandsurkunden beim Standesamt eingegangen sind. Wir sind an jedem Öffnungstag des Standesamtes Hannover vor Ort, um Dokumente einzureichen und Sterbeurkunden abzuholen, und informieren Sie, sobald diese ausgestellt sind.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Viele Institutionen benötigen lediglich eine nicht beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde. Für die Eröffnung des Testamentes bzw. den Erbschein beim Amtsgericht, für Auflösungen oder Umschreibungen von Konten sowie Beantragen von Versicherungsleistungen wird die Sterbeurkunde im Original benötigt. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Wie kann ich das Erbe eröffnen? Was mache ich mit dem Testament?

Das örtliche Nachlassgericht ist in der Regel die Anlaufstelle im Erbfall. Manchmal ist das Testament bereits beim Gericht hinterlegt, mitunter bringen es die Angehörigen mit.

Notwendig für die Eröffnung des Testamentes

  • Sterbeurkunde im Original,
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers,
  • der Hinterlegungsschein (wenn das Testament bei Gericht hinterlegt wurde),
  • die Namen und Anschriften aller im Testament benannten Personen (wenn bekannt), eventuelle Nachweise über das Vermögen der oder des Verstorbenen.

Für diese Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Beratend steht Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar oder die Nachlasspflegerin oder der Nachlasspfleger des zuständigen Nachlassgerichtes zur Verfügung.

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Ist kein Testament oder Erbvertrag vorhanden, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Jede Person, die gesetzlicher Erbe ist, kann einen Erbschein beantragen. Für die Beantragung des Erbscheins bei der Notarin oder dem Notar oder Nachlasspflegerin oder Nachlasspfleger des Nachlassgerichtes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • beglaubigte Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers bzw. eine Sterbeurkunde im Original,
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin oder des Antragstellers,
  • alle Personenstandsurkunden, die Aufschluss über die gesetzliche Erbfolge geben (Stammbuch sowie ergänzenden Personenstandsurkunden der möglichen Erben).

Für diese Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Beratend steht Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar oder die Nachlasspflegerin oder der Nachlasspfleger des zuständigen Nachlassgerichtes zur Verfügung.

Wie kann ich das Erbe ausschlagen? Welche Frist gilt hierbei?

Eine Erbausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erfolgen. Hierzu kann direkt beim Nachlassgericht die Ausschlagung zu Protokoll gegeben werden; alternativ kann die Ausschlagung schriftlich erfolgen, wobei allerdings die Unterschrift des Ausschlagenden durch eine Notarin oder einen Notar beurkundet werden muss. Die Ausschlagung muss in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis über das Erbe erfolgen.

Für diese Informationen übernehmen wir keine Gewähr. Beratend steht Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar oder die Nachlasspflegerin oder der Nachlasspfleger des zuständigen Nachlassgerichtes zur Verfügung.

Welches Nachlassgericht ist für mich zuständig?

In der Regel ist das Nachlassgericht am Sterbeort zuständig. Das Nachlassgericht der Stadt Hannover hat seinen Sitz am Volgersweg 1, Telefon: 0511 347-0

Sprechzeiten beim Nachlassgericht sind von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Wie lange dauert eine Trauerfeier?

Eine Trauerfeier dauert üblicherweise etwa eine halbe Stunde. Wenn aber zum Beispiel musikalische Elemente oder Nachrufe von Angehörigen gewünscht werden, kann die Trauerfeier auch länger dauern. Wir beraten Sie gerne zur individuellen Ausgestaltung der Trauerfeier.

Mehr erfahren zum Ablauf einer Trauerfeier

Wie wird der Kontakt zur Pastorin oder zum Pastor oder zu Pfarrerin oder zum Pfarrer oder Trauerrednerin oder Trauerredner hergestellt?

Gerne stellen wir den Kontakt zur Pastorin oder zum Pastor oder zu Pfarrerin oder zum Pfarrer her. Oder wir vermitteln Ihnen eine freie Trauerrednerin oder einen freien Trauerredner, wenn keine Mitgliedschaft in einer Kirche besteht.

Wann und wo können wir noch einmal Abschied nehmen?

In unserem Bestattungshaus in der Baumschulenallee bieten wir Ihnen Zeit und Raum, um noch einmal persönlich von Ihrer lieben Verstorbenen oder Ihrem lieben Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Unsere Abschiedsräume stehen Ihnen auf Wunsch durchgehend 24 Stunden zur Verfügung.

Sie erhalten Ihren persönlichen Pin-Code, mit dem Sie jederzeit zum Abschiednehmen kommen können. Wir sprechen gerne individuell den genauen Termin ab.

Dürfen wir Grabbeigaben mit in den Sarg oder in die Urne legen?

Gerne dürfen Sie und alle anderen Angehörigen Beigaben wie Fotos, Bilder und Erinnerungsstücke mit in den Sarg oder in die Urne legen. Falls Sie dies nicht selbst tun möchten, können wir gerne Ihre Beigaben für Sie zur Verstorbenen oder zum Verstorbenen legen.

Sollten Kinder mit zur Trauerfeier genommen werden?

Zu dieser wichtigen Frage gibt Ihnen unsere Trauerbegleiterin Petra Mahncke in einem eigenen Artikel einige Entscheidungshilfen

Wie lange darf eine Verstorbene oder ein Verstorbener bis zur Überführung im Sterbehaus bleiben?

In Niedersachsen darf eine Verstorbene oder ein Verstorbener bis zu 36 Stunden im Sterbehaus bleiben, bevor sie oder er dann in einen Klimaraum überführt wird. Je nach Temperatur am Sterbeort ist es ratsam, in diesen Fällen eine mobile Kühlung aufzubauen, die wir gerne zur Verfügung stellen.

Wie schnell kann die Überführung einer oder eines Verstorbenen vom Sterbeort erfolgen?

Befindet sich die oder der Verstorbene im eigenen Zuhause, besprechen wir den genauen Zeitpunkt der Überführung mit den Angehörigen.

Je nach Tages- oder Nachtzeit können wir innerhalb von eineinhalb Stunden bei Ihnen sein. Im Falle des Versterbens im Krankenhaus oder Pflegeheim nehmen wir für Sie Kontakt mit der Krankenhaus- oder Heimverwaltung auf und organisieren danach die Überführung.

Warum muss mit der Überführung bis zur Ausstellung des Totenscheines durch die Ärztin oder den Arzt gewartet werden?

Im Todesfall untersucht zunächst eine Ärztin oder ein Arzt die Verstorbene oder den Verstorbenen. Durch Überprüfung der sicheren Zeichen des Todes stellt die Ärztin oder der Arzt fest, dass die Person tatsächlich verstorben ist.

An Hand des Personalausweises erfasst er die Daten der oder des Verstorbenen auf dem Totenschein. Er notiert, falls ihm dies bekannt ist, die Todesursache, ob eine ansteckende Krankheit vorlag und ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod gehandelt hat.

Kann die Ärztin oder der Arzt nicht mit Sicherheit sagen, ob ein natürlicher oder nicht natürlicher Tod vorlag (etwa, weil ihm die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht bekannt ist), muss die Ärztin oder der Arzt die Polizei einschalten, die den Todesfall untersucht und an die Staatsanwaltschaft weitergibt.

Die Verstorbene oder der Verstorbene wird in diesen Fällen nach Entscheidung der Polizei entweder in die Rechtsmedizin oder zum Bestatter überführt.

Erst wenn die Staatsanwaltschaft die entsprechende Freigabe erteilt, darf in diesen Fällen die Bestattung stattfinden.

Wohin wird unser verstorbenes Familienmitglied überführt?

Wir überführen Ihre liebe Verstorbene oder Ihren lieben Verstorbenen in unsere Klimaräume in der Wiese-Hauptgeschäftsstelle in der Baumschulenallee 32.

Hier verbleibt der Verstorbene bis zum Tag der Einäscherung, Trauerfeier oder Beisetzung.

Machen Sie jetzt den Vorsorge-Check!

Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung können das Leben radikal verändern. Deswegen ist es wichtig, sich bereits in gesunden Tagen mit den Themen zu befassen, die am Ende des Lebens von großer Bedeutung sein können.

Wie weit sind Sie mit Ihren Vorsorge-Planungen?

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