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Kompetente Hilfe und Unterstützung im Todesfall

Wenn sich ein Todesfall ereignet, müssen sehr viele Dinge in kurzer Zeit organisiert und entschieden werden: Eine weitere schwere Belastung für die Hinterbliebenen. Wir stehen Ihnen in diesen Tagen und Wochen zur Seite, beraten Sie und unterstützen Sie umfassend bei Organisation und Durchführung der Bestattung.

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Was tun im Todesfall?

Arzt benachrichtigen

Benachrichtigen Sie unmittelbar nach dem Todesfall einen Arzt, der den Totenschein ausstellt.

  • Verstirbt ein Angehörige zu Hause, rufen Sie den Hausarzt an.
  • Außerhalb der Sprechzeiten: Rufen Sie unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an.

Kontakt zu uns aufnehmen

Nachdem ein Arzt den Totenschein ausgestellt hat, sollten Sie uns benachrichtigen. Wir sind unter der Rufnummer 0511 957857 rund um die Uhr erreichbar. Wir kümmern uns um die Überführung und Versorgung Ihres lieben Verstorbenen und um die Organisation von Trauerfeier und Beisetzung. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir auch die erforderlichen Formalitäten für Sie.

Auswahl der Bestattungsart

Wenn Ihr verstorbener Angehöriger einen Vorsorgevertrag mit unserem Haus abgeschlossen hat, hat er darin auch seinen persönlichen Wunsch für die Art der Bestattung niedergelegt. Ist das nicht der Fall, entscheiden die Hinterbliebenen über die Bestattungsart. Die einzelnen Bestattungsarten unterscheiden sich in Hinblick auf Abläufe und Kosten zum Teil erheblich.

  • Entscheidungshilfe bei der Wahl der Grabstelle
  • Informationen zur Kostenkalkulation
  • Umfassende persönliche Beratung

Welche Dokumente werden im Sterbefall benötigt?

Benötigt werden auf jeden Fall die aktuellen Personenstandsurkunden; das sind

  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

außerdem:

  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungsunterlagen
  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Grabdokumente (Urkunden zum Nutzungsrecht vorhandener Grabstätte)

Sollten wichtigen Unterlagen nicht auffindbar sein, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten

Überführung des Verstorbenen

Wie lange darf ein Verstorbener bis zur Überführung im Sterbehaus bleiben?

In Niedersachsen darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden im Sterbehaus bleiben, bevor er dann in einen Klimaraum überführt wird. Je nach Temperatur am Sterbeort ist es ratsam, in diesen Fällen eine mobile Kühlung aufzubauen, die wir gerne zur Verfügung stellen.

Wie schnell kann die Überführung eines Verstorbenen vom Sterbeort erfolgen?

Befindet sich der Verstorbene im eigenen Zuhause, besprechen wir den genauen Zeitpunkt der Überführung mit den Angehörigen.

Je nach Tages- oder Nachtzeit können wir innerhalb von eineinhalb Stunden bei Ihnen sein. Im Falle des Versterbens im Krankenhaus oder Pflegeheim nehmen wir für Sie Kontakt mit der Krankenhaus- oder Heimverwaltung auf und organisieren danach die Überführung.

Warum muss mit der Überführung bis zur Ausstellung des Totenscheines durch den Arzt gewartet werden?

Im Todesfall untersucht zunächst ein Arzt den Verstorbenen. Durch Überprüfung der sicheren Zeichen des Todes stellt der Arzt fest, dass die Person tatsächlich verstorben ist.

An Hand des Personalausweises erfasst er die Daten des Verstorbenen auf dem Totenschein. Er notiert, falls ihm dies bekannt ist, die Todesursache, ob eine ansteckende Krankheit vorlag und ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod gehandelt hat.

Kann der Arzt nicht mit Sicherheit sagen, ob ein natürlicher oder nicht natürlicher Tod vorlag (etwa, weil ihm die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht bekannt ist), muss der Arzt die Polizei einschalten, die den Todesfall untersucht und an die Staatsanwaltschaft weitergibt.

Der Verstorbene wird in diesen Fällen nach Entscheidung der Polizei entweder in die Rechtsmedizin oder zum Bestatter überführt.

Erst wenn die Staatsanwaltschaft die entsprechende Freigabe erteilt, darf in diesen Fällen die Bestattung stattfinden.

Wohin wird unser verstorbenes Familienmitglied überführt?

Wir überführen Ihren lieben Verstorbenen in unsere Klimaräume in der Wiese-Hauptgeschäftsstelle in der Baumschulenallee 32.

Hier verbleibt der Verstorbene bis zum Tag der Einäscherung, Trauerfeier oder Beisetzung.

Organisation von Trauerfeier und Beisetzung

Trauerfeierhalle und Trauerfeierraum
Sarg- und Urnenausstellung
Abschied am Sarg
Baumbestattung
Feuerbestattung
Erdbestattung
Seebestattung
Auslandsüberführung
Ablauf der Bestattung
Musikauswahl
Steinmetze
Trauercafés
Floristen
Friedhöfe
Ökologisch nachhaltige Bestattungen
Sarg- und Urnenbemalung

Formalitäten im Sterbefall

  • Anmelden des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt
  • Besorgen der erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung
  • Besorgen der Sterbeurkunden
  • Polizeiliche Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Anschreiben an Kranken- und Sterbekassen, Beihilfestellen, Versorgungsämter, Amtsgericht etc.
  • Beantragen von Sterbegeldern und Versicherungsleistungen
  • Abmelden von Renten- und Versorgungsleistungen
  • Beantragen von Überbrückungsgeld bei der Rentenrechnungsstelle (Sterbevierteljahr)
  • Amtsärztliche Bescheinigung zur Genehmigung der Feuerbestattung
  • Polizeiliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung zur Feuerbestattung

Diese und weitere Formalitäten übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie. Ebenso sind wir auf Wunsch behilflich bei

  • Adressieren, Kuvertieren und Versenden von Briefen
  • Vermittlung von Schätzern für gebrauchte PKW
  • Vermittlung von Wohnungsauflösungen

Online-Formalitätenservice für unsere Kunden

Wenn Sie sich um den Nachlass Ihres lieben Verstorbenen kümmern, können Sie als Kunde des Hauses Wiese jederzeit auch von zu Hause aus viele Formalitäten online erledigen. Zum Beispiel:

  • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen, Organisationen etc.
  • Kündigung laufender Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Telefonanbieter, Internetprovider etc.)
  • Abbestellung von Abonnements (Zeitschriften, Streamingdienste etc.)
  • Kündigung von Online-Kundenkonten
  • Schließen von Accounts in sozialen Netzwerken bzw. Umwandeln in den Gedenk-Status
  • Abrufen von Guthaben
Online-Formalitätenservice nutzen

Kontakt und Geschäftsstellen

Hauptgeschäftsitz

Baumschulenallee 32 /
Osterfelddamm
30625 Hannover

24 Stunden für Sie erreichbar!

0511 957857

Rückruf anfordern

Unsere Standorte

Berckhusenstraße 29
30625 Hannover

Altenbekener Damm 21 /
Stresemannallee
30173 Hannover

Lister Meile 49
30161 Hannover

Podbielskistraße 105
30177 Hannover

Garkenburgstraße 38
30519 Hannover

 
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