Kompetente Hilfe und Unterstützung im Todesfall
Wenn sich ein Todesfall ereignet, müssen sehr viele Dinge in kurzer Zeit organisiert und entschieden werden: Eine weitere schwere Belastung für die Hinterbliebenen. Wir stehen Ihnen in diesen Tagen und Wochen zur Seite, beraten Sie und unterstützen Sie umfassend bei Organisation und Durchführung der Bestattung.
Was tun im Todesfall?
Arzt benachrichtigen
Benachrichtigen Sie unmittelbar nach dem Todesfall einen Arzt, der den Totenschein ausstellt.
- Verstirbt ein Angehörige zu Hause, rufen Sie den Hausarzt an.
- Außerhalb der Sprechzeiten: Rufen Sie unter der bundesweiten Rufnummer 116 117 den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an.
Kontakt zu uns aufnehmen
Nachdem ein Arzt den Totenschein ausgestellt hat, sollten Sie uns benachrichtigen. Wir sind unter der Rufnummer 0511 957857 rund um die Uhr erreichbar. Wir kümmern uns um die Überführung und Versorgung Ihres lieben Verstorbenen und um die Organisation von Trauerfeier und Beisetzung. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir auch die erforderlichen Formalitäten für Sie.
Auswahl der Bestattungsart
Wenn Ihr verstorbener Angehöriger einen Vorsorgevertrag mit unserem Haus abgeschlossen hat, hat er darin auch seinen persönlichen Wunsch für die Art der Bestattung niedergelegt. Ist das nicht der Fall, entscheiden die Hinterbliebenen über die Bestattungsart. Die einzelnen Bestattungsarten unterscheiden sich in Hinblick auf Abläufe und Kosten zum Teil erheblich.
Welche Dokumente werden im Sterbefall benötigt?
Benötigt werden auf jeden Fall die aktuellen Personenstandsurkunden; das sind
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
außerdem:
- Krankenkassenkarte
- Versicherungsunterlagen
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Grabdokumente (Urkunden zum Nutzungsrecht vorhandener Grabstätte)
Sollten wichtigen Unterlagen nicht auffindbar sein, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten
Überführung des Verstorbenen
Wie lange darf ein Verstorbener bis zur Überführung im Sterbehaus bleiben?
In Niedersachsen darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden im Sterbehaus bleiben, bevor er dann in einen Klimaraum überführt wird. Je nach Temperatur am Sterbeort ist es ratsam, in diesen Fällen eine mobile Kühlung aufzubauen, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Wie schnell kann die Überführung eines Verstorbenen vom Sterbeort erfolgen?
Befindet sich der Verstorbene im eigenen Zuhause, besprechen wir den genauen Zeitpunkt der Überführung mit den Angehörigen.
Je nach Tages- oder Nachtzeit können wir innerhalb von eineinhalb Stunden bei Ihnen sein. Im Falle des Versterbens im Krankenhaus oder Pflegeheim nehmen wir für Sie Kontakt mit der Krankenhaus- oder Heimverwaltung auf und organisieren danach die Überführung.
Warum muss mit der Überführung bis zur Ausstellung des Totenscheines durch den Arzt gewartet werden?
Im Todesfall untersucht zunächst ein Arzt den Verstorbenen. Durch Überprüfung der sicheren Zeichen des Todes stellt der Arzt fest, dass die Person tatsächlich verstorben ist.
An Hand des Personalausweises erfasst er die Daten des Verstorbenen auf dem Totenschein. Er notiert, falls ihm dies bekannt ist, die Todesursache, ob eine ansteckende Krankheit vorlag und ob es sich um einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod gehandelt hat.
Kann der Arzt nicht mit Sicherheit sagen, ob ein natürlicher oder nicht natürlicher Tod vorlag (etwa, weil ihm die Krankengeschichte des Verstorbenen nicht bekannt ist), muss der Arzt die Polizei einschalten, die den Todesfall untersucht und an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
Der Verstorbene wird in diesen Fällen nach Entscheidung der Polizei entweder in die Rechtsmedizin oder zum Bestatter überführt.
Erst wenn die Staatsanwaltschaft die entsprechende Freigabe erteilt, darf in diesen Fällen die Bestattung stattfinden.
Wohin wird unser verstorbenes Familienmitglied überführt?
Wir überführen Ihren lieben Verstorbenen in unsere Klimaräume in der Wiese-Hauptgeschäftsstelle in der Baumschulenallee 32.
Hier verbleibt der Verstorbene bis zum Tag der Einäscherung, Trauerfeier oder Beisetzung.
Organisation von Trauerfeier und Beisetzung
Formalitäten im Sterbefall
- Anmelden des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt
- Besorgen der erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung
- Besorgen der Sterbeurkunden
- Polizeiliche Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt
- Anschreiben an Kranken- und Sterbekassen, Beihilfestellen, Versorgungsämter, Amtsgericht etc.
- Beantragen von Sterbegeldern und Versicherungsleistungen
- Abmelden von Renten- und Versorgungsleistungen
- Beantragen von Überbrückungsgeld bei der Rentenrechnungsstelle (Sterbevierteljahr)
- Amtsärztliche Bescheinigung zur Genehmigung der Feuerbestattung
- Polizeiliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung zur Feuerbestattung
Diese und weitere Formalitäten übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie. Ebenso sind wir auf Wunsch behilflich bei
- Adressieren, Kuvertieren und Versenden von Briefen
- Vermittlung von Schätzern für gebrauchte PKW
- Vermittlung von Wohnungsauflösungen
Online-Formalitätenservice für unsere Kunden
Wenn Sie sich um den Nachlass Ihres lieben Verstorbenen kümmern, können Sie als Kunde des Hauses Wiese jederzeit auch von zu Hause aus viele Formalitäten online erledigen. Zum Beispiel:
- Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen, Organisationen etc.
- Kündigung laufender Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Telefonanbieter, Internetprovider etc.)
- Abbestellung von Abonnements (Zeitschriften, Streamingdienste etc.)
- Kündigung von Online-Kundenkonten
- Schließen von Accounts in sozialen Netzwerken bzw. Umwandeln in den Gedenk-Status
- Abrufen von Guthaben
Kontakt und Geschäftsstellen
24 Stunden für Sie erreichbar!