Ein Ratgeber von Wiese Bestattungen: Urlaub im europäischen Ausland oder in Übersee, Geschäftsreisen über mehrere Ländergrenzen hinweg, längere Auslandsaufenthalte oder auch ein Wohnsitz außerhalb Deutschlands – all das ist heute völlig normal. Doch was passiert, wenn im Ausland ein Todesfall eintritt? Wer organisiert die Überführung der oder des Verstorbenen in die Heimat, wer nimmt Kontakt mit dem Konsulat auf und besorgt die erforderlichen Genehmigungen? Angehörige stehen hier vor ganz besonderen Herausforderungen.
Wertvolle Hilfe bei der Organisation
Bei einem Sterbefall im Ausland hilft Ihnen Ihr Bestatter im Heimatland weiter. Er beauftragt auf Wunsch einen Bestatter am Sterbeort, der die Überführung und Versorgung der oder des Verstorbenen im Ausland vornimmt und bei den örtlichen Behörden alle notwendigen Dokumente für den Transport ins Heimatland beantragt. Der Bestatter im Heimatland wiederum organisiert die Überführung der oder des Verstorbenen zurück nach Deutschland und die Beisetzung daheim; leider kann sich dieser Prozess mitunter schwierig gestalten. Denn trotz internationaler Abkommen fehlt es länderübergreifend an einheitlichen Standards.
So verlangen ausländische Behörden zum Beispiel Personenstandsurkunden, die im Original sowie in landesprachlicher Übersetzung beglaubigt vorgelegt werden müssen. Ferner hat jedes Land unterschiedliche Bestimmungen, die bei der Überführung, etwa mit dem Flugzeug, beachtet werden müssen. Um jederzeit eine professionelle und optimale Dienstleistungsqualität sicherzustellen, arbeiten wir bei Wiese Bestattungen in diesen Fällen mit einer Tochtergesellschaft des Bundesverbandes der Bestatter zusammen.
Die sogenannte TransRep International ist auf Auslandsüberführungen spezialisiert, unterhält Kontakt zu allen Fluggesellschaften, Konsulaten und Botschaften und ist somit der optimale Partner für Auslandsrückholungen sowie Überführungen von Deutschland ins Ausland.
Die Kosten
Gerade der Transport des Sarges mit Flugzeug oder Auto kann je nach Entfernung die Bestattungskosten deutlich erhöhen. Mintunter entscheiden sich Angehörige deshalb für eine Einäscherung im Ausland, da der Rücktransport der Urne wesentlich günstiger ist als der Transport des Sarges. Dies kann allerdings den Abschied für die Angehörigen schwieriger gestalten. Glücklicherweise gibt es eine einfache Möglichkeit der Absicherung.
Das Treuhandkonto
Die meisten Angehörigen entscheiden sich bei der Regelung Ihrer Bestattungsvorsorge für die Einrichtung eines Treuhandkontos bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Hier ist direkt kostenlos eine Versicherung für den Sterbefall im Ausland enthalten. Diese deckt die üblichen Mehrkosten sowohl für den Transport aus dem europäischen als auch außereuropäischem Ausland ab.
Stefan Burmeister-Wiese, der Autor dieses Beitrags, ist Geschäftsführer des hannoverschen Bestattungsunternehmens Wiese. Das älteste im Familienbesitz befindliche Bestattungsunternehmen in Hannover hat seinen Hauptgeschäftssitz in der Baumschulenallee 32 im Heideviertel. Wiese-Filialen gibt es am Altenbekener Damm 21, auf der Lister Meile 49, in der Berckhusenstraße 29 (Kleefeld) sowie in der Podbielskistraße 105.