Wer kümmert sich, wenn ich keinen mehr habe? Vorsorge für den letzten Weg
„Ich habe ja niemanden mehr“ – dieser Satz fällt häufig, wenn Menschen sich Sorgen machen, wer sich einmal um ihre letzte Ruhe kümmern wird. Doch niemand muss diese Sorge haben. Denn gibt verschiedene Möglichkeiten, den eigenen letzten Weg selbstbestimmt zu regeln; das Stichwort heißt: Totenfürsorge
Was bedeutet Totenfürsorge?
Die Totenfürsorge umfasst das Recht und die Pflicht, sich um einen Verstorbenen zu kümmern. Dazu gehören alle wichtigen Entscheidungen rund um die Bestattung. Die totenfürsorgeberechtigte Person entscheidet über die Art und den Ort der Bestattung, die Gestaltung der Trauerfeier, die Auswahl und Beschriftung des Grabmals sowie die spätere Grabpflege.
Dieses Recht ist nicht zu verwechseln mit der Bestattungspflicht. Während die Totenfürsorge das Recht zur Entscheidung beinhaltet, regelt die Bestattungspflicht, wer im Ernstfall die Organisation und Finanzierung der Bestattung übernehmen muss.
Die Bestattungspflicht ist im Bestattungsgesetz verankert und listet die Personen auf, die sich um die Bestattung kümmern müssen – meist in der Reihenfolge der Verwandtschaft.
In der Praxis fallen Totenfürsorge und Bestattungspflicht oft zusammen, müssen es aber nicht. Das heißt: Sie können durchaus jemand anderen mit der Totenfürsorge beauftragen, während rechtlich gesehen eine andere Person bestattungspflichtig ist.
Selbstbestimmt handeln
Das Wichtigste vorweg: Sie können zu Lebzeiten selbst bestimmen, wer sich später um Ihre Bestattung kümmern soll. Dieser Wunsch hat absoluten Vorrang – auch vor möglichen Ansprüchen von Verwandten. Das Selbstbestimmungsrecht des Verstorbenen ist rechtlich eindeutig verankert und wird von den Behörden respektiert.
Sie können also jede volljährige Person Ihres Vertrauens mit dieser Aufgabe betrauen. Das können enge Freunde sein, Menschen aus der Nachbarschaft, mit denen Sie eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut haben, oder auch ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Wichtig ist nur, dass die betreffende Person bereit und in der Lage ist, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen.
Manche Menschen beauftragen auch Vereine oder Organisationen mit der Totenfürsorge. Es gibt gemeinnützige Vereine, die sich auf die Betreuung alleinstehender Menschen spezialisiert haben und auch die Bestattung übernehmen. Diese Option kann besonders dann sinnvoll sein, wenn keine geeigneten Privatpersonen zur Verfügung stehen.
Wie Sie Ihre Wünsche rechtssicher festhalten
Eine Bestattungsverfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles nach Ihren Vorstellungen geschieht. In diesem Dokument können Sie detailliert festlegen, wer die Totenfürsorge übernehmen soll und welche konkreten Wünsche Sie für Ihre Bestattung haben.
Eine vollständige Bestattungsverfügung sollte folgende Punkte umfassen: die Benennung der totenfürsorgeberechtigten Person mit vollständigen Kontaktdaten, Ihre Wünsche bezüglich der Art der Bestattung – Erdbestattung oder Feuerbestattung, den gewünschten Ort der Bestattung und die Grabstätte, Ihre Vorstellungen zur Gestaltung der Trauerfeier sowie eventuell besondere Wünsche zur Grabpflege oder zum Grabschmuck.
Die Bestattungsverfügung sollte schriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben werden. Es ist nicht zwingend erforderlich, sie notariell beglaubigen zu lassen, aber eine notarielle Beurkundung kann sinnvoll sein, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Verfügung auch bei eventuellen Einwänden durchgesetzt wird.
Wichtig ist, dass die von Ihnen benannte Person über die Bestattungsverfügung informiert ist und weiß, wo das Dokument aufbewahrt wird. Es nützt nichts, wenn Ihre Wünsche in einem Tresor liegen und niemand davon weiß. Für unsere Kundinnen und Kunden haben wir den Wiese-Vorsorgeordner vorbereitet – die perfekte Lösung, um Ihre Wünsche und Vorstellungen sicher und übersichtlich zu organisieren.
Finanzielle Vorsorge schafft zusätzliche Sicherheit
Neben der rechtlichen Regelung ist auch die finanzielle Vorsorge ein wichtiger Baustein. Eine Bestattung kostet Geld, und Sie möchten sicher nicht, dass die von Ihnen beauftragte Person finanziell belastet wird.
Es gibt verschiedene Wege, die Finanzierung Ihrer Bestattung zu regeln. Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine sichere Möglichkeit, bei der Sie bereits zu Lebzeiten die gewünschten Leistungen auswählen und bezahlen. Das Geld wird treuhänderisch verwaltet und steht im Ernstfall für Ihre Bestattung zur Verfügung.
Alternativ können Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen. Diese zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe aus, die für die Bestattungskosten verwendet werden kann. Bei beiden Varianten haben Sie den Vorteil, dass die Kosten bereits geregelt sind und niemand anders dafür aufkommen muss.
Wenn keine geeignete Person vorhanden ist
Was aber, wenn Sie wirklich niemanden haben, dem Sie die Totenfürsorge anvertrauen möchten oder können? Auch für diese Situation gibt es Lösungen. Zum Beispiel können Sie auch uns mit der Totenfürsorge betrauen – wir sorgen dafür, dass Ihre Bestattung würdevoll und nach Ihren Wünschen durchgeführt wird. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für ein umfassendes, persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.