Entschädigungsansprüche für Hinterbliebene – was Sie wissen müssen
Der Verlust eines geliebten Menschen erschüttert das Leben der Hinterbliebenen zutiefst. Besonders belastend ist es, wenn der Tod durch das Verschulden eines anderen verursacht wurde. In solchen Fällen sieht der Gesetzgeber einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung vor – auch für das seelische Leid der Hinterbliebenen. Dieser Ratgeber informiert Sie über die wichtigsten Aspekte
Wer hat Anspruch auf Entschädigung?
Das Gesetz sieht einen Entschädigungsanspruch vor allem für Menschen vor, die in einem „besonderen persönlichen Näheverhältnis“ zum Verstorbenen standen. Bei bestimmten Personengruppen wird dieses Näheverhältnis automatisch angenommen:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- Eltern und Kinder
- Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Weitere anspruchsberechtigte Personen
Auch andere Angehörige können anspruchsberechtigt sein, etwa Stiefkinder, Geschwister oder Großeltern.
Entscheidend ist hier die tatsächlich gelebte Beziehung.
Die Gerichte prüfen dabei mehrere Faktoren:
- Intensität des persönlichen Kontakts
- Existenz eines gemeinsamen Zuhauses
- Ausmaß der gegenseitigen Unterstützung
- Häufigkeit gemeinsamer Aktivitäten
- Emotionale Bindung
Die Höhe der Entschädigung
Das sogenannte Hinterbliebenengeld bewegt sich in der Regel zwischen 5.000 und 25.000 Euro.
Für die konkrete Höhe sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend:
- Intensität der Beziehung zum Verstorbenen
- Schwere des seelischen Leids
- Besondere Umstände des Todesfalls
- Verhalten der schädigenden Person
Wichtige Voraussetzungen für einen Anspruch
Grundvoraussetzung für einen Entschädigungsanspruch ist, dass der Tod durch eine rechtswidrige Handlung verursacht wurde. Dies kann verschiedene Ursachen haben:
- Verkehrsunfälle mit Fremdverschulden
- Medizinische Behandlungsfehler
- Unfälle durch mangelhafte Sicherungsmaßnahmen
- Vorsätzliche Handlungen
Weitere mögliche Ansprüche
Neben dem Hinterbliebenengeld können zusätzliche Entschädigungsansprüche bestehen:
- Erstattung der Beerdigungskosten
- Unterhaltsansprüche für Kinder oder Ehepartner
- Behandlungskosten bei eigenem Gesundheitsschaden durch die Todesnachricht
Zeitliche Aspekte beachten
Bei der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen sind wichtige Fristen zu beachten:
- Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis
- Bei Unfällen sollten Ansprüche möglichst zeitnah angemeldet werden
- Auch Jahre nach dem Ereignis können unter Umständen noch Ansprüche bestehen
- Bei Strafverfahren gelten besondere Fristen
Die emotionale Dimension
Viele Hinterbliebene haben verständliche Hemmungen, sich in der akuten Trauerphase mit finanziellen Ansprüchen zu befassen. Diese Zurückhaltung ist eine völlig normale Reaktion. Bedenken Sie aber: Die Durchsetzung berechtigter Ansprüche ist nicht nur legitim, sondern kann auch ein wichtiger Schritt bei der Bewältigung der praktischen Folgen des Verlustes sein.
Die Rolle von Versicherungen
In vielen Fällen sind Versicherungen die Anspruchsgegner:
- Haftpflichtversicherungen bei Unfällen
- Berufshaftpflichtversicherungen bei Behandlungsfehlern
- Private Unfallversicherungen des Verstorbenen
- Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen
Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen erfolgt meist in mehreren Schritten:
- Erste Orientierung
- Situation rechtlich einordnen
- Mögliche Ansprüche identifizieren
- Fristen im Blick behalten
- Vorbereitung
- Anwaltliche Unterstützung suchen
- Beweise zum Unfallhergang sichern
- Unterlagen zur Beziehung zusammenstellen
- Belege für entstehende Kosten sammeln
- Durchsetzung
- Ansprüche anmelden
- Verhandlungen mit Versicherungen
- Gegebenenfalls gerichtliche Klärung
- Einigung oder Urteil
Wichtiger Hinweis
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine individuelle Beurteilung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir Ihnen, sich an einen Fachanwalt zu wenden.