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Blumenbeet auf Friedhof

Umbettung Verstorbener: Nur in Ausnahmefällen möglich

Die Verlagerung der sterblichen Überreste an einen anderen Bestattungsort bezeichnet man als Umbettung. Dazu muss das Grab geöffnet werden; im Anschluss werden Urne oder Sarg in ein neues Grab verbracht. Gestattet wird dies allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen, denn grundsätzlich darf die Totenruhe nicht gestört werden. Diese währt auf allen städtischen Friedhöfen Hannovers  20 Jahre.

Familiäre Gründe

Als Angehöriger kann man die Umbettung eines Verstorbenen innerhalb der Ruhezeit unter anderem dann beantragen, wenn zum Beispiel die Witwe oder der Witwer zu den weit entfernt lebenden Kinder zieht und anders der regelmäßige Besuch des Grabes nicht oder kaum noch möglich wäre.

In aller Regel wird eine Umbettung auch genehmigt, wenn Verstorbene zu einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen: Falls also zum Beispiel die vorher verstorbene Ehe- oder Lebenspartnerin oder der vorher verstorbene Ehe- oder Lebenspartner in einem Reihengrab beigesetzt ist, kann dieser nach dem Tode der verbliebenen Partnerin oder des verbliebenen Partners verlegt und das Paar so gemeinsam in einem Doppel- oder Familiengrab bestattet werden.

Ein weiterer Grund für eine Umbettung kann auch darin liegen, dass die oder der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich erklärt hat, dass er eine spätere Umbettung wünsche oder damit einverstanden sei.

Auf Antrag

Eine Umbettung ist nur auf Antrag möglich, außerdem muss die Genehmigung des Gesundheitsamtes vorliegen. In der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt ist festgelegt, dass Umbettungen ausschließlich von der Stadt durchgeführt werden, die auch den Zeitpunkt dafür bestimmt. Die Teilnahme von Angehörigen bei der Exhumierung ist grundsätzlich nicht gestattet, dagegen bei der Wiederbeisetzung möglich.

Gebühren und Kosten

Die Umbettung eines Sarges ist teurer als die einer Urne. Auf den städtischen Friedhöfen Hannover beträgt die Gebühr für die Ausbettung eines Sarges innerhalb der Ruhezeit 2.140 Euro. Die Ausbettung einer Urne kostet innerhalb und außerhalb der Ruhrfrist 205 Euro. Hinzu kommen die Friedhofsgebühren für die Wiederbeisetzung sowie die Kosten des Bestatters für Sargträgerinnen oder Sargträger, Überführung und gegebenenfalls einen neuen Sarg.

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