Wenn ein Mensch verstirbt – Die wichtigsten Fristen und Schritte

Wenn ein Mensch verstirbt – Die wichtigsten Fristen und Schritte

Beim Tod eines Menschen müssen viele Dinge zeitnah geregelt werden. Für Angehörige ist das in ihrer Trauer oft überfordernd. Ein Überblick über die wichtigsten Schritte kann hier Orientierung geben.

Die ersten Stunden nach dem Todesfall

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, sind folgende Schritte unmittelbar zu unternehmen:

  • Arzt benachrichtigen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Arzt, der den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen muss.
    Dies kann sein:
    • Der Hausarzt während der Sprechzeiten
    • Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117
    • In Notfällen der Rettungsdienst unter 112
  • Ruhe bewahren: Nehmen Sie sich Zeit, um den ersten Schock zu verarbeiten. Sie müssen nicht sofort alle Entscheidungen treffen.
  • Bestatter informieren: Wiese Bestattungen ist rund um die Uhr für Sie erreichbar unter 0511 957857 – auch an Wochenenden und Feiertagen.

Die Zeit zu Hause – Abschied nehmen

In Niedersachsen dürfen Verstorbene bis zu 36 Stunden im Sterbehaus verbleiben. Diese Zeit können Sie nutzen, um:

  • In Ruhe persönlich Abschied zu nehmen
  • Nahe Angehörige zu informieren
  • Erste Gedanken zur Bestattung zu sammeln

Auf Wunsch richten wir eine mobile Kühlung ein, damit der Verstorbene würdevoll aufgebahrt werden kann. Diese Möglichkeit des Abschieds kann für den Trauerprozess sehr wertvoll sein.

Wichtige Dokumente für die Beurkundung

Für die standesamtliche Beurkundung des Todesfalls werden je nach Familienstand unterschiedliche Dokumente benötigt:

  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Personalausweis und Krankenkassenkarte des Verstorbenen



Zusätzlich werden immer benötigt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Krankenkassenkarte des Verstorbenen



Weitere wichtige Unterlagen sind:

  • Versicherungsunterlagen (besonders Sterbegeldversicherungen)
  • Grabdokumente (falls ein Nutzungsrecht für eine vorhandene Grabstätte besteht)
  • Testament oder Bestattungsverfügung (falls vorhanden)



Empfehlung: Legen Sie alle gefundenen Dokumente in einer Mappe bereit. Falls wichtige Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.

Gesetzliche Fristen für die Bestattung

Nach niedersächsischem Bestattungsrecht gelten folgende verbindliche Fristen:

  • Eine Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen
  • Die Beisetzung muss spätestens 8 Tage nach Eintritt des Todes stattfinden
  • Bei einer Feuerbestattung verlängert sich die Frist um die Zeit der Einäscherung
  • Urnen müssen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden

Planung der Trauerfeier

Für eine würdevolle Trauerfeier sollten Sie folgende Vorlaufzeiten beachten:

  • Termine für Trauerfeiern sollten mindestens zwei Werktage vorher angemeldet werden
  • Die Friedhofsverwaltung benötigt Zeit für die Vorbereitung der Grabstelle
  • Bei kirchlichen Trauerfeiern ist die rechtzeitige Terminabsprache mit der Gemeinde wichtig
  • Für die Gestaltung von Traueranzeigen, Trauerkarten und Programmen sollten ebenfalls einige Tage eingeplant werden

Weitere wichtige Schritte nach dem Todesfall

Neben der Organisation der Bestattung sind weitere Angelegenheiten zu regeln:

Innerhalb der ersten Woche:

  • Arbeitgeber informieren: Bei Berufstätigen sollte der Arbeitgeber zeitnah informiert werden
  • Krankenversicherung benachrichtigen: Die Mitgliedschaft endet mit dem Todestag
  • Mietwohnung: Erben treten in das Mietverhältnis ein, besondere Kündigungsfristen beachten



Innerhalb eines Monats:

  • Banken und Finanzinstitute: Konten des Verstorbenen müssen gesperrt/umgeschrieben werden
  • Versicherungen informieren: Lebens-, Hausrat-, Haftpflicht- und andere Versicherungen
  • Abonnements und Mitgliedschaften kündigen: Zeitschriften, Vereine, etc.
  • Digitaler Nachlass: E-Mail-Konten, Social Media, Online-Banking, etc.



Innerhalb von drei Monaten:

  • Erbschein beantragen: Falls erforderlich für Vermögensübertragungen
  • Rentenversicherung kontaktieren: Für mögliche Hinterbliebenenrenten
  • Sterbegeld beantragen: Bei vorhandenen Ansprüchen

Wir sind für Sie da

Die Organisation einer Bestattung umfasst viele Aufgaben, die in einer emotional belastenden Zeit bewältigt werden müssen. Als erfahrenes Bestattungsunternehmen in Hannover übernehmen wir für Sie:

  • Die würdevolle Versorgung des Verstorbenen
  • Die Überführung
  • Alle notwendigen Behördengänge
  • Die Beantragung von Leistungen wie Sterbegeld
  • Die Organisation der Trauerfeier nach Ihren Wünschen
  • Die Beratung zu verschiedenen Bestattungsformen

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar unter der Rufnummer 0511 957857 – auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir nehmen uns Zeit für Sie, beraten Sie einfühlsam und unterstützen Sie bei allen notwendigen Schritten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim wird der Tod von den diensthabenden Ärzten festgestellt. Die Einrichtung bewahrt den Verstorbenen auf, bis Sie beispielsweise unser Haus beauftragt haben – dann kümmern wir uns um alles Weitere.

Nein, als Teil unseres Services übernehmen wir alle notwendigen Behördengänge für Sie, einschließlich der Anmeldung des Sterbefalls beim Standesamt. Sie müssen uns lediglich die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen.

Die Kosten variieren je nach Art der Bestattung und individuellen Wünschen. Wir bieten transparente Kostenvoranschläge und beraten Sie zu verschiedenen Möglichkeiten passend zu Ihrem Budget. Grundsätzlich setzen sich die Kosten zusammen aus den Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren, Trauerfeier und weiteren Dienstleistungen.

In der Region Hannover sind verschiedene Bestattungsformen möglich, darunter:

  • Erdbestattung in Einzel- oder Familiengräbern
  • Feuerbestattung mit verschiedenen Beisetzungsoptionen für die Urne
  • Baumbestattungen in speziellen Waldarealen
  • See- und Naturbestattungen
  • Anonyme Bestattungen

Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten und regionalen Besonderheiten.

Ja, die Vorsorge für die eigene Bestattung ist möglich und sinnvoll. Wir bieten Beratungen zur Bestattungsvorsorge an und können gemeinsam mit Ihnen alle Details planen und finanziell absichern. Dies entlastet Ihre Angehörigen und stellt sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche respektiert werden.

Bei einem Todesfall im Ausland sind besondere Formalitäten zu beachten. Kontaktieren Sie uns umgehend – wir organisieren die Überführung und klären alle notwendigen formellen Schritte mit den Behörden im In- und Ausland.

In der Regel stellt das Standesamt die Sterbeurkunden innerhalb weniger Werktage nach der Anmeldung des Sterbefalls aus. Als Teil unseres Services holen wir diese für Sie ab und händigen sie Ihnen aus.

Ja, persönliche Erinnerungsstücke können in den meisten Fällen mit in den Sarg gegeben werden. Bei einer Feuerbestattung gibt es jedoch Einschränkungen bezüglich bestimmter Materialien. Wir beraten Sie gerne, welche Gegenstände geeignet sind.