Haushaltsauflösung

Haushaltsauflösung: Darauf sollten Sie achten

Wenn Familienangehörige sich darum kümmern, den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen, gibt es mehrere Dinge, die zu beachten sind.

Beim Tod eines Menschen geht dessen Nachlass in den Besitz der Erben über – Vermögenswerte, aber auch der Haushalt. Die Erben können entscheiden, ob und in welcher Form eine Haushaltsauflösung durchgeführt werden soll. Sie sind also zum Beispiel berechtigt, den gesamten Hausrat zu verkaufen, zu verschenken oder auch untereinander aufzuteilen. Gegenstände, für die sie keine Verwendung mehr sehen, können sie entsorgen. Auf jeden Fall aber sollten sich die Erben einig sein, ob sie sich selbst um die Haushaltsauflösung kümmern oder besser ein professionelles Unternehmen damit beauftragen wollen.

Haushaltsauflösung selbst durchführen

Wenn eine lange Kündigungsfrist besteht oder bei Wohneigentum bleibt den Angehörigen genügend Zeit, um den Haushalt des Verstorbenen selbst aufzulösen. Vielleicht gibt es Einrichtungsgegenstände, die Mitglieder der Familie gerne in den eigenen Haushalt übernehmen möchten. Anderes kann verkauft oder verschenkt werden.

Sozialkaufhäuser nehmen gut erhaltenes Mobiliar oft gerne entgegen. Die Kleiderkammern des DRK, der Heilsarmee und des Diakonischen Werkes Hannover freuen sich über alltagstaugliche, zeitgemäße und saubere Kleidungsstücke in gutem Zustand; in der kalten Jahreszeit wird besonders Winterkleidung für Herren dringend benötigt.

Ein Unternehmen beauftragen

Vor allem, wenn ein Haushalt möglichst schnell aufgelöst werden soll, damit die Wohnung sobald wie möglich neu vermietet werden kann, empfiehlt es sich, ein professionelles Unternehmen zu beauftragen. Achten Sie darauf, dass Leistungen und Preisangaben des Anbieters vollständig, verständlich und transparent formuliert sind; lassen Sie sich am besten ein verbindliches Angebot schriftlich geben. Auch sollte auf jeden Fall eine Betriebshaftpflicht-Versicherung bestehen, die eventuelle Beschädigungen im Rahmen der Wohnungsauflösung abdeckt – zum Beispiel beim Transport sperriger Möbelstücke durch das Treppenhaus.

Sonderkündigungsrecht wahrnehmen

Bei einem Todesfall in der Familie haben die Angehörigen ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Sie können den Mietvertrag des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dessen Tod außerordentlich kündigen und haben nach der Kündigung drei Monate Zeit für eine fristgerechte Haushaltsauflösung und die anschließende Wohnungsübergabe.

Gegenstände von Wert

Zu Beginn der Haushaltsauflösung ist es auf jeden Fall sinnvoll, zu überprüfen, ob sich unter dem Hausrat besonders wertvolle Gegenstände befinden, zum Beispiel Kunstwerke, Schmuck, Antiquitäten, Teppiche oder Sammlungen. Im Zweifel empfiehlt es sich, Fachleute für eine seriöse Wertbestimmung hinzuzuziehen. Man sollte allerdings nicht enttäuscht sein, wenn Dinge, die man als Laie für wertvoll hält, von der  Expertin oder dem Experten ganz anders eingeschätzt werden; das ist zum Beispiel sehr häufig bei Büchern oder Briefmarkensammlungen der Fall.

Auf einen Blick: Daran sollten Sie denken

  • Möbel, Kleidungsstücke, Koffer und Kisten nach Wertgegenständen, Schmuck, Sparbüchern usw. durchsuchen
  • Potenziell wertvolle Gegenstände wie Gemälde, Münzen, Teppiche oder Porzellan von Fachleuten schätzen lassen
  • Dinge von emotionalem Wert aufbewahren
  • Gut erhaltene Möbelstücke ggf. an Sozialkaufhäuser abgeben
  • Gute erhaltene, saubere Kleidung, Schlafsäcke, Decken usw. ggf. an Kleiderkammern abgeben